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CDU
• 12.09.2008

(...) Der Vorwurf, Deutschland würde Völkermord unterstützen, ist vollkommen abwegig. Ich möchte Sie darüber in Kenntnis setzen, dass die Bundesrepublik Deutschland sich bei der Verfolgung von Völkermord engagiert, dafür eintritt, dass Menschenrechtsverletzungen geahndet werden – und zwar nicht nur in bilateralen Gesprächen mit den jeweiligen Ländern, sondern auch in der internationalen Gerichtsbarkeit. So hat sich die Bundesrepublik Deutschland immer für die Schaffung des Internationalen Strafgerichtshofs (ICC) eingesetzt, ebenso auch wie für die Internationalen Tribunale über das frühere Jugoslawien und Ruanda und unterstützt jene Gerichtshöfe sowohl personell als auch finanziell. (...)

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CDU
• 23.06.2008

(...) die Krankenversicherung der Beamten ist in Deutschland - neben der privaten Krankenversicherung (PKV) und gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) - ein eigenständiges, historisch gewachsenes und in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich ausgeprägtes System der Beihilfe. (...)

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CDU
• 18.06.2008

(...) März 2008 statt, danach wurde der Gesetzentwurf an 16 Ausschüsse des Deutschen Bundestages überwiesen. Dort hatten alle Mitglieder des Deutschen Bundestages die Möglichkeit, sich inhaltlich mit dem „Lissabonner Vertrag“ auseinanderzusetzen. (...)

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CDU
• 28.05.2008

(...) Gebrauchsgegenstände werden grundsätzlich selbst dann nicht zu Hilfsmitteln, wenn sie an die auszugleichende Behinderung angepasst werden. Auf Grund der sehr geringen Fallzahlen wird es auch zukünftig nicht zu einer generalisierten Hilfsmittellösung kommen. Anträge zur Aufnahme derartiger Produkte in das Hilfsmittelverzeichnis sind mir überdies nicht bekannt. (...)

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CDU
• 08.05.2008

(...) Der Bundesgesetzgeber kann zwar den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung, nicht aber den der privaten Krankenversicherung festlegen. Denn die private Krankenveprivate Krankenversicherungschaft des öffentlichen Rechts (wie die gesetzliche Krankenversicherung), sondern unterliegt dem individuellen Vertragsrech, d.h., der Gesetzgeber darf den im Tarif festgesetzten Leistungsumfang der einzelnen Versicherten in der privaten Krankenversicherung weder ausweiten noch einschränken, es ist daher eine individuelle Entscheidung einer jeden privaten Krankenversicherung, im Rahmen des Tarifs ihren Versicherten bei einem Besuch einer Selbsthilfegruppe finanziell zu unterstützen. (...)

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