Sehr geehrter Herr Baretti,
ich nehme Bezug auf Ihre Email vom 6. Juli 2007, die Sie mir über abgeordnetenwatch.de zukommen haben lassen. Darin nehmen Sie Bezug auf meine Antwort an Frau Heidemarie Wegner vom 18. August 2005.
Sehr geehrter Herr Baretti,
ich nehme Bezug auf Ihre Email vom 6. Juli 2007, die Sie mir über abgeordnetenwatch.de zukommen haben lassen. Darin nehmen Sie Bezug auf meine Antwort an Frau Heidemarie Wegner vom 18. August 2005.
Sehr geehrter Herr Baretti,
(...) Das Erheben, Verarbeiten und Nutzen von medizinischen Daten mittels der elektronischen Gesundheitskarte ist nur mit dem Einverständnis (der Versicherten) und nach vorheriger Information der Versicherten zulässig. Die Datenverarbeitung mit Hilfe der elektronischen Gesundheitskarte beschränkt sich auf das zur Versorgung Erforderliche. Patienten können einzelne Datensegmente für den Zugriff freigeben oder sperren oder auch löschen. (...)
(...) Das führt dazu, dass das zu berücksichtigende Einkommen erhöht und die angerechneten Zuzahlungen reduziert werden, weil die im Beihilfesystem angerechneten Eigenbehalte nicht abgezogen werden. Dadurch müssen die im Beihilfesystem Versicherten mehr Zuzahlungen leisten, weil die Belastungsgrenze nicht die tatsächliche monetär aufgetretene Verminderung des Haushaltseinkommens berücksichtigt. Im Beihilfesystem wird nur das Einkommen der Personen berücksichtigt, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind (§ 12 Abs. (...)
(...) schon seit 1993 ist die Bestechung von Volksvertretern nach § 108e StGB strafbar: (...)
(...) Für mich als Arzt und CDU-Bundestagsabgeordneter ist unerlässlich, dass der Mensch auch über den Tod hinaus nicht zum Objekt gemacht wird. Wer sich nicht ausdrücklich erklärt hat, dessen Zustimmung zur Organspende darf nicht einfach vorausgesetzt werden. Auch darf niemand zur Entscheidung gezwungen werden. (...)