Frage an Hans-Georg Faust von Martin E. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Herr Dr. Faust,
mich würde interessieren, weshalb es bei der Organspende in Deutschland
noch immer die Zustimmungsregelung gibt und nicht die Widerspruchslösung.
Weshalb wurde das nicht längst geändert und wer hat ein Interesse daran,
dass alles so bleibt wie es ist ?
Liebe Grüße,
Martin Eggers
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Sehr geehrter Herr Eggers,
die Einschränkung des Selbstbestimmungsrechtes bei der Organspende, schadet eher, als dass sie die Bereitschaft zur Organspende unterstützt. Für mich als Arzt und CDU-Bundestagsabgeordneter ist unerlässlich, dass der Mensch auch über den Tod hinaus nicht zum Objekt gemacht wird. Wer sich nicht ausdrücklich erklärt hat, dessen Zustimmung zur Organspende darf nicht einfach vorausgesetzt werden. Auch darf niemand zur Entscheidung gezwungen werden. Wer bei ethischen Fragen die Freiheit des Menschen als oberstes Gebot der Menschenwürde zugrunde legt, muss im Zweifel auch damit leben können, dass jemand sich ausdrücklich nicht entscheidet.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Dr. Hans Georg Faust MdB