(...) Die Studie des Deutschen Instituts für angewandte Pflegeforschung bietet wichtige Erkenntnisse, die insbesondere für die Verantwortlichen in den Krankenhäusern eine gute Orientierung bei der Bewältigung ihrer Arbeit sein können. Dies betrifft insbesondere die Tatsache, dass die vorhandenen Möglichkeiten zur Verbesserung der Pflegesituation bisher nicht in allen befragten Einrichtungen ausgeschöpft wurden, um eine fachgerechte Pflege der Patientinnen und Patienten auch unter den bestehenden Rahmenbedingungen sicherzustellen. (...)
(...) Auf Grund der intensiven und fachlich fundierten Vorarbeiten in den Ausschüssen, den dort stattgefundenen öffentlichen Anhörungen sowie den detaillierten Diskussionen innerhalb der Bundestagsfraktionen und den ausführlichen Gesprächen mit den Bürgerinnen und Bürgern, ist jeder Abgeordneten des Deutschen Bundestages in der Lage, seine eigene Entscheidung zu treffen. (...)
Sehr geehrter Herr Baretti,
ich nehme Bezug auf Ihre Email vom 6. Juli 2007, die Sie mir über abgeordnetenwatch.de zukommen haben lassen. Darin nehmen Sie Bezug auf meine Antwort an Frau Heidemarie Wegner vom 18. August 2005.
Sehr geehrter Herr Baretti,
(...) Das Erheben, Verarbeiten und Nutzen von medizinischen Daten mittels der elektronischen Gesundheitskarte ist nur mit dem Einverständnis (der Versicherten) und nach vorheriger Information der Versicherten zulässig. Die Datenverarbeitung mit Hilfe der elektronischen Gesundheitskarte beschränkt sich auf das zur Versorgung Erforderliche. Patienten können einzelne Datensegmente für den Zugriff freigeben oder sperren oder auch löschen. (...)
(...) Das führt dazu, dass das zu berücksichtigende Einkommen erhöht und die angerechneten Zuzahlungen reduziert werden, weil die im Beihilfesystem angerechneten Eigenbehalte nicht abgezogen werden. Dadurch müssen die im Beihilfesystem Versicherten mehr Zuzahlungen leisten, weil die Belastungsgrenze nicht die tatsächliche monetär aufgetretene Verminderung des Haushaltseinkommens berücksichtigt. Im Beihilfesystem wird nur das Einkommen der Personen berücksichtigt, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind (§ 12 Abs. (...)