Frage an Hans-Georg Faust von Silvia D. bezüglich Gesundheit
Die Einsparungen in den Krankenhäusern werden vielfach primär durch Abbau von Pflegekräften erzielt. Dadurch kommt es mittlerweile in vielen Krankenhäusern zur Gefährdung von Patienten ( siehe Pflegethermometer 07 /Deutsches Institut für angewandte Pflegforschung ).
Klare gesetzliche Regelungen in Bezug auf Vorbehaltsaufgaben der beruflich Pflegenden fehlen bzw. werden durch rechtliche Hilfskonstruktionen aus einem nicht mehr zeit- und realitätskonformen Gesetz von 1939 (§ 1 HPG) unter Dominanz der Bundesärztekammer entwickelt.
Die hieraus entstandene Definition des der Ärzteschaft untergeordneten „Heilhilfsberufes“ ist ebenso wenig zeitgemäß, noch orientiert sie sich an den tatsächlichen Vorgaben der täglichen Praxis
Um den Herausforderungen im öffentlichen Gesundheitswesen auch in Zukunft begegnen zu können ist die professionelle, eigenverantwortliche Pflege unverzichtbar.
Die Sparmassnahmen in den Krankenhäusern, aber auch im ambulanten bzw. poststationären Bereich haben zu einem großen Teil zu Einsparungen im Pflegebereich geführt, so dass eine sichere Patientenversorgung teils nicht mehr gewährleistet ist.
Insbesondere werden hierdurch die im Rahmen der Neuordnung der Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger geforderten Maßnahmen zur Prävention und Beratung von Patienten erschwert bzw. unmöglich gemacht.
Klare gesetzliche Regelungen im Sinne von Vorbehaltsaufgaben, die sowohl die rechtliche Grundsicherheit als auch die praktische eigenständige Zuständigkeit und Kompetenz eines Berufsstandes mit eigener Tradition sicherstellen.
Wie sehen sie die Zukunft der Krankenpflege?
Wie stehen sie zu den Bemühungen zur Gründung einer bundesweiten Pflegekammer als Organ der beruflichen Selbstverwaltung ?
Sehr geehrte Frau Dieckmann,
der Deutsche Bundestag hat im Jahr 2003 das Krankenpflegegesetz novelliert. Im Rahmen der bundesgesetzlichen Kompetenzen haben die Mitglieder des Deutschen Bundestages hierdurch wesentliche Beiträge dazu geleistet, die Situation der Krankenpflege bedarfsgerecht zu gestalten. Insbesondere hat das neue Krankenpflegegesetz dazu geführt, dass die Ausbildung in der Krankenpflege den neuen Berufsanforderungen entsprechend und praxisnah durchgeführt werden kann. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung, damit sich junge Menschen für diesen Beruf entscheiden und so die Ausbildung in der Krankenpflege dauerhaft attraktiv gestaltet werden kann. Dabei muss jedoch auch darauf hingewiesen werden, dass die Attraktivität eines Berufes auch davon abhängig ist, wie der einzelne Arbeitgeber die Rahmenbedingungen für eine zufriedenstellende Arbeitssituation der Mitarbeiter gestaltet. Durch die bestehende gesetzliche Verpflichtung zum einrichtungsinternen Qualitätsmanagement der Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen sind diese auch dazu aufgefordert, unter Berücksichtigung der Interessen und Bedürfnisse der Mitarbeiter die Arbeitsorganisation zu verbessern. Dadurch wird nicht zuletzt auch das potentielle Interesse von Bewerbern gestärkt und werden Beschäftigte in den jeweiligen Einrichtungen gehalten.
Mit der Studie „Pflege-Thermometer 2007“, an der sich rd. 12 Prozent der Krankenhäuser beteiligt haben, wird ein wichtiger Bereich der Krankenhausversorgung angesprochen, dessen Entwicklung auch zukünftig weiter beobachtet werden muss. Die Studie des Deutschen Instituts für angewandte Pflegeforschung bietet wichtige Erkenntnisse, die insbesondere für die Verantwortlichen in den Krankenhäusern eine gute Orientierung bei der Bewältigung ihrer Arbeit sein können. Dies betrifft insbesondere die Tatsache, dass die vorhandenen Möglichkeiten zur Verbesserung der Pflegesituation bisher nicht in allen befragten Einrichtungen ausgeschöpft wurden, um eine fachgerechte Pflege der Patientinnen und Patienten auch unter den bestehenden Rahmenbedingungen sicherzustellen.
Die Errichtung einer Pflegekammer mit Zwangsmitgliedschaft und Kammerbeitrag bedarf im Hinblick auf das allgemeine Freiheitsgrundrecht einer besonderen Legitimation. Vor der Errichtung einer Pflegekammer müssten daher gewichtige verfassungsrechtliche Bedenken entkräftet werden. Die Einrichtung einer Kammer für Pflegeberufe würde gegen das verfassungsmäßige Übermaßverbot verstoßen, wenn die für sie vorgesehenen Aufgaben auch von bestehenden Berufsverbänden, Vereinen und den Gewerkschaften wahrgenommen werden können.Daher bin ich grundsätzlich der Ansicht, dass auf staatliche Regelungen verzichtet werden kann, wo berufliche Selbstverwaltung gelingt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans Georg Faust MdB