Frage an Hans-Detlef Roock von Peter K. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Sehr geehrter Herr Roock,
ich hatte mich schon an Herrn Sdun gewandt ( http://www.abgeordnetenwatch.de/winfried_paul_sdun-264-9522--f98621.html#frage98621 ) weil ich dachte, dass diese Baumaßnahme auf Altonaer Bezirksebene geplant worden ist, aber hier scheint die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt direkt zuständig zu sein weil es sich um eine Hauptverkehrsstraße handelt.
Ein Teilstück des Radweges entlang der Kielerstraße (zwischen Augustenstraße und Stresemannstraße) ist in einen Parkstreifen umgewandelt worden.
Die Radwegsituation ist Hamburg ist im Vergleich mit anderen Städten nicht gut, aber das worum es hier geht ist ja keine typische Vernachlässigung sondern ein aktiver Rückbau eines Radweges zu Gunsten von Parkplätzen. Hier wird ja auch bewusst auf die sonst übliche Methode der Trennung der Verkehrsteilnehmer (Fußgänger, Radfahrer) verzichtet, die an dieser Stelle möglich wäre.
So eine Baumaßnahme ist für Hamburg sehr untypisch, können Sie mir sagen welchen Anlass es gab, einen bestehenden Radweg auf ca.150m zu unterbrechen, für ca 30 Autos Parkraum zu schaffen und den Gehweg in einen kombinierten Fußweg/Radweg umzuwandeln?
Mit freundlichen Grüßen,
Peter Kramp
Sehr geehrter Herr Kramp,
nach Angaben der zuständigen Innenbehörde gab es immer wieder Beschwerden über den Zustand des Radweges auf der Westseite der Kieler Straße zwischen Augustenburger Straße und Stresemannstraße, weil oft Falschparker auf dem Radweg und auf dem Gehweg nahe an den Häuserwänden standen.
Der vorhandene Radweg zwischen Augustenburger Straße und Stresemannstraße entsprach zudem nicht den straßenverkehrsrechtlichen Anforderungen der StVO. Ein Ausbau auf regelgerechte Breiten war dort mit einfachen Mitteln nicht möglich. Eine gezielte Überwachung durch die Polizei führte immer nur kurzfristig dazu, dass sich das Parkverhalten änderte. Nach den Feststellungen der Verkehrsdirektion eignet sich dieser Abschnitt aufgrund der Art und des Umfangs des Rad- und Fußgängerverkehrs für einen Mischverkehr.
Auf der Grundlage dieser Ergebnisse hat die zuständige Verkehrsdirektion einvernehmlich mit der Polizei entschieden, auf dem beschriebenen Gehwegabschnitt das Fahrradfahren anzuordnen und das Parken auf dem bisherigen Radweg und dem Streifen zwischen Radweg und Fahrbahn zuzulassen. Ergänzend wird das weitere Überfahren des Gehweges durch Absperrelemente verhindert. Ziel dieser Maßnahmen ist es, einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen aller Verkehrsteilnehmer herzustellen.
Mit freundlichem Gruß
Hans-Detlef Roock, MdHB
Stellvertr. Fraktionsvorsitzender