Portrait von Hans-Detlef Roock
Hans-Detlef Roock
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Hans-Detlef Roock zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Peter L. •

Frage an Hans-Detlef Roock von Peter L. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Guten Tag,

Also ich habe ein haus in HH und hatte Geld auf der Bank, habe 3 Kinder. Aus Angst vor der Euro-Krise, und weil ich schon herzkrank bin und meinen Kindern nicht zuviel Bargeld hinterlassen will, habe ich an mein Haus angebaut.

Jetzt schreibt mir die Behörde vor, dass ich vermieten muss, dass ich die Wohnung nicht kürzer als 6 Monate moebliert vermieten darf.

IM Abendblatt lese ich dies Zitat von Ihnen : ""Die Zweckentfremdung von Wohnraum muss durch die Behörden unterbunden werden. Wenn nicht genügend Personal dafür vorhanden ist, dann muss die Stadt entsprechend nachsteuern."

Ich bin schockiert. Haette ich ein Boot,Auto,Diamanten gelauft, dann wuerde mir niemand vorschreiben, was ich mit meinem Geld zu tun habe. Auch mit Bargeld waere das unvorstellbar.

Lediglich wenn ich baue, wird mir die Nutzung meines Anbaus ( vorher mein Garten ) vorgeschrieben. Das ist Enteeignung ! Und warum ist in Berlin dieses unsaegliche WohnraumzweckentfremdungsGesetz annuliert worden, aber nicht in HH ?

Auch sollen Sie die konservativen Waehler representieren. Stattdessen betreiben Sie Sozialismus. Und was hilft dieses Gesetz ueber Wohnraum. Ich werde NIEMALS meinen ehemaligen Garten (jetzt halt Anbau )an gewisse Leute vermieten. Und die Miete fuer meinen Neubau kann auch die angeblich Interessierten nicht bezahlen.

Weiteres Geld werde ich NICHT in Hamburg investieren. Mit welchem Recht enteignen Sie Grundbesitzer ?

Portrait von Hans-Detlef Roock
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Leichert,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie sprechen darin ein aktuelles Thema an, das uns gerade sehr beschäftigt. Aufgrund der Wohnungsknappheit in Hamburg und um den Druck auf die Mietpreisentwicklung zu mindern, wurde im Jahre 2008 das Wohnraumschutzgesetz beschlossen. Ziel dieses Gesetzes ist es, unnötige Leerstände von Wohnungen zu vermeiden und einer unsachgemäßen Nutzung (bspw. als Büroräume) oder bewussten Verknappung auf dem Wohnungsmarkt und damit Preissteigerungen entgegenzuwirken. Den Presseberichten aus den letzten Tagen konnten Sie entnehmen, dass es in Hamburg eine große Zahl an Ferienwohnungen zu geben scheint. Diese Art von Vermietungen ist durch das Wohnraumschutzgesetzt untersagt.

Vor dem Hintergrund der eindeutigen Gesetzeslage ist mein Zitat zu bewerten. Die Schaffung von Wohnraum ist eine der vordringlichsten Aufgaben der Hamburger Politik. Die öffentliche Hand hat hier eine hohe Verantwortung für das Allgemeinwohl und die soziale Ausgewogenheit in unserer Stadt. Dies schließt die Unterbindung von Zweckentfremdung und Leerstand ausdrücklich mit ein.

Eine genaue Bewertung der baulichen Beschaffenheit Ihres Hauses ist mir ist mir von diesem Informationsstandpunkt leider nicht möglich. Ich vertraue jedoch dem zuständigen Bezirksamt, das Sie offensichtlich aufgefordert hat, Ihren Anbau zu vermieten. Daraus schließe ich, dass es sich um eine in sich abgeschlossene, eigenständige Wohneinheit handelt. Damit handelt das Bezirksamt nach Recht und Gesetz. Hätten Sie den erwähnten Anbau als verbundene Ergänzung zur Ihrer eigenen Wohnfläche erstellt, also ihre persönliche Wohnfläche vergrößert, wäre die Lage eine andere.

Ich hoffe sehr, dass Sie auf Grund meiner Erläuterungen Ihre Bewertung noch einmal überdenken.

Mit freundlichem Gruß

Hans-Detlef Roock