Frage an Hans Christian Markert von Horst S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Werter Herr Markert,
unliebsame Fragen beantworten zu müssen ist eine Sache, sie beantworten zu lassen eine andere.
Ich hätte es wissen müssen , waren Sie im alten Landtag noch zu Kompromissen gezwungen, nutzen Sie nun Ihre Mehrheit, um die flächendeckende Dichtheitheitsprüfung zwangsweise durchzusetzen. Nach dem Motto: Jetzt erst recht! Koste es - was es wolle!
Obwohl es bislang an wissenschaftlichen Bewertungen zur Grundwassergefährdung durch schadhafte Grundleitungen fehlt, argumentieren Sie weiterhin mit Annahmen und mit von interessierter Seite eingebrachten „ Darstellungen“. Wer die Vorgehensweise und „Argumente des VdRK" beobachtet, könnte zu dem Schluss kommen, dass Sie deren Einfluss unterliegen. Bei jeder Gelegenheit stellen Sie heraus, dass man den Interessen der Handwerkerinnen und Handwerker gerecht werden müsse. Die angeführte sozialverträgliche Komponente, zinsgünstige Darlehen der NRW-Bank, ist ein Absurdum. Denn, legt man die von Ihnen vermutetet Schadenshäufigkeit zu Grunde, wären die Kreditanfragen gar nicht zu bedienen ,sie wären schlichtweg nicht finanzierbar. Die in Aussicht gestellten Mittel wären anderweitig besser zu verwenden
Mit dem Hinweis auf die Dissertation des Dr. rer. nat. Dipl.-Ing. Robert Thoma zum Thema „Auswirkungen undichter Grundleitungen mit häuslichem Abwasser auf Boden und Grundwasser „( 07/2011) ( http://www.geowiss.uni-hamburg.de/i-boden/hba.htm. ) möchte ich
auf den von Ihnen aufgeführten Besorgnisgrundsatz eingehen:
Sie können keine Prognose führen, die auf konkrete Feststellungen von Grundwassergefähr-dungen schließen lassen. Deshalb ist sie auch nicht sachlich zu vertreten und schon gar nicht nachzuvollziehen.
Ich frage Sie, wie weit ist Ihr Demokratieverständnis unter dem Eindruck „an der Macht zu sein“ ausgeprägt? Sind Sie wirklich noch der Vertreter Ihrer Wähler, oder nur noch ein ideologisch geprägter „Ökoutopist“ ? Was noch schlimmer wäre, sind Sie der Branche verpflichtet?
M.f.G. Horst Sellge
Sehr geehrter Herr Sellge!
vielen Dank für Ihr Schreiben in Sachen Funktionsprüfung von privaten Abwasserkanälen. Aufgrund der Vielzahl und Unterschiedlichkeit der öffentlichen Berichterstattung ist die Verunsicherung auf Seiten von allen Betroffenen verständlicher Weise erheblich gestiegen. Aktuell befassen sich die Fraktionen von SPD und Grünen auf Arbeitsebene mit dem Entwurf einer Gesetzesänderung und den Eckpunkten, die eine neue Verordnung umfassen soll.
Es gibt noch keinen beschlossenen Gesetzentwurf. Hier gilt für die Regierungsfraktionen der Grundsatz, dass Gründlichkeit vor Schnelligkeit geht. Arbeitsgrundlage ist der Koalitionsvertrag, die entsprechende Passage findet sich als Anlage anbei.
In diesem Verfahren ist es aus meiner Sicht besonders wichtig, den im Wasserrecht geltenden Besorgnisgrundsatz ebenso zu berücksichtigten, wie die Praktikabilität der späteren Umsetzung. Ein besonderes Augenmerk ist zudem auf die Frage der sozialen Sensibilität zu richten.
Ein Aspekt, der immer wieder in der Diskussion aufkommt, ist die Frage der Verfassungsmäßigkeit und Zulässigkeit der landesgesetzlichen Regelungen. Hier haben wir als Grüne von Anfang an klargestellt, dass wir keinen Ansatz für eine Verfassungswidrigkeit sehen und wurden darin nun nicht nur von einem renommierten Gutachter, sondern auch vom Bundesumweltminister, Herrn Peter Altmaier bestätigt.
Mit freundlichen Grüßen!
Hans Christian Markert, MdL
Auszug aus dem Koalitionsvertrag 2012
Funktionsprüfung von Abwasserkanälen
„Bei der Regelung der Funktionsprüfung von Abwasserkanälen werden wir eine dem
Gewässerschutz verpflichtete Vorsorgepolitik gemäß dem Wasserhaushaltsgesetz
des Bundes fortsetzen. Neben dem Gewässerschutz geht es um landespolitische
Verlässlichkeit gegenüber Kommunen, Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern
und Handwerkerinnen und Handwerkern.
Die Prüfung von privaten und öffentlichen Kanälen soll möglichst gleichzeitig
vollzogen werden. Hierbei muss es zu einem fairen Ausgleich zwischen den
Interessen aller Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern und dem
Gewässerschutz kommen. Die Fristen werden entsprechend angepasst. Dabei
werden wir beispielsweise kürzere Fristen für Wasserschutzgebiete vorsehen und
prüfen, ob längere Fristen (20-30 Jahre) in Siedlungsgebieten mit überwiegend Ein
und Zweifamilienhäusern festgelegt werden können.
3266 Wir werden bei der Funktionsprüfung zeitnah eine bürgerfreundliche und soziale Lösung erarbeiten, die insbesondere soziale Härten und Ungerechtigkeiten bei der Umsetzung von evtl. Sanierungen vermeiden wird. Für diesen Fall werden wir die Fördermöglichkeiten des Landes klarer regeln. Parallel werden wir gegenüber der
Bundesregierung auch darauf drängen, dass diese eine bundeseinheitliche Regelung
- eine Verordnung zum Wasserhaushaltsgesetz (WHG) - schnellstmöglich auf den Weg bringt.“