Frage an Hans Christian Markert von Eckart B. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Markert,
ihr Parteikollege Herr Priggen bat mich diese Fragen an Sie weiterzuleiten.
Ichn sende Ihnen von daher die Fragen, die ich an Herrn Priggen gestellt habe als Kopie vollständig zu:
"Sehr geehrter Herr Priggen,
wie den heutigen Nachrichten zu entnehmen ist, sind insbesondere Bedarfsgegenstände mit Hautkontakt (Schuhe, Kleidung usw.) stark mit Chemikalien z. B. Chrom VI in Schuhen belastet. Kleidungsstücke z. B. mit verbotenen Azofarbstoffen. Wir haben entsprechende EU-Verordnungen und die nationale Bedarfsgegenständeverordnung, deren Vorgaben offensichtlich nicht eingehalten werden bzw. durch die zuständigen Behörden nicht im ausreichenden Maße kontrolliert werden.
Ihr Parteikollege Remmel dagegen behauptet, in NRW würde der Vollzug des LMBG optimal durchgeführt.
Dies ist offensichtlich nicht der Fall, wie die Studie von Greenpeace belegt.
Meine Fragen:
1. Wie wollen Sie zukünftig solche Mißstände verhindern?
2. Ist geplant, die hierfür zuständigen Anstalten des öffentlichen Rechts die mit den Untersuchungen betraut sind (u. a. CVUA-RRW, CVUA-MEL, CVUA-OWL) personell und gerätetechnisch besser auszustatten?
3. Wann findet die erforderliche und schon lange geplante Schwerpunktbildung der Untersuchungseinrichtungen statt, die eine optimalere und effizientere Arbeitsweise gewährleistet?
Mit freundlichem Gruß
E. Bartels"
Sehr geehrter Herr Bartels,
Sehr gerne beantworte ich Ihre Fragen im Einzelnen:
Nr. 1
Zunächst einmal verweisen die hiesigen Fachleute auf die Eigenverantwortung der Hersteller und Inverkehrbringer. Die Bedarfsgegenständeüberwachungsbehörden prüfen stichprobenweise die Einhaltung der rechtlichen Vorschriften. Im Rahmen von risikoorientierten Probennahmen und gezielten Monitoringprogrammen wird seitens der Überwachungsbehörden der stofflichen Zusammensetzung von Bekleidungsgegenständen nachgegangen. Dadurch kann sichergestellt werden, dass immer wiederkehrende Problematiken wie z.B. Chrom VI stärker in der Überwachung berücksichtigt werden.
Hier exemplarisch die Zahlen für Bedarfsgegenstände mit Körperkontakt und zur Körperpflege. Dazu zählen z.B. Schuhe, Perücken, Bettwäsche, Oberbekleidung, Unterbekleidung, Matratzen, Handschuhe, Mützen usw. usw. Es sind also keine Spielzeuge dabei.
Chrom VI: Für 2012 wurden 280 Proben einschließlich der Teilproben auf Chrom VI untersucht. 2013 waren es 499 einschließlich der Teilproben.
Azofarbstoffe: Für 2012 wurden 269 Proben inklusive Teilproben auf Azofarbstoffe untersucht. 2013 wurden 188 Proben inklusive der Teilproben untersucht.
Info zu Teilproben: jeder Handschuh oder jeder Gürtel kann aus unterschiedlich zusammengesetzten Lederarten oder auch Stoffarten bestehen. Jedes Lederteil/Stoffteil wird gesondert untersucht, gehört aber originär nur zu einer Probe. Die einzelnen Proben ohne die Teilproben zu filtern, ist derzeit nicht möglich.
Nr. 2
Die in allen 5 Regierungsbezirken bestehenden Untersuchungsämter haben schon immer Bedarfsgegenstände untersucht. Mit der Errichtung von Chemischen und Veterinäruntersuchungsämtern wurde eine wesentliche Steigerung von Effizienz und Effektivität in der amtlichen Lebensmittelüberwachung erzielt. Die sich daraus ergebenden Synergieeffekte haben zu einer erheblichen Verbesserung der personellen, apparativen und sächlichen Ausstattung der Untersuchungseinrichtungen geführt.
Nr. 3
Derzeit werden die schwerpunktmäßigen Ausrichtungen der Untersuchungseinrichtungen auf bestimmte Analysenverfahren - matrix- oder parameterbezogen - diskutiert. Zu betonen ist dabei, dass die Schwerpunktbildung vorrangig dazu dienen soll, die lebensmittelchemischen und veterinärmedizinischen Untersuchungen in NRW auf fachlich und technisch hohem Niveau unter Bündelung der Fachkompetenz umfassend und breit aufzustellen, damit sie auch zukünftig den stetig steigenden Anforderungen weiterhin gewachsen sind.
Mit freundlichem Gruß
Hans Christian Markert