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Hanns-Dieter Schlierf
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Frage von Anita S. •

Frage an Hanns-Dieter Schlierf von Anita S. bezüglich Innere Sicherheit

Hallo Herr Schlierf,

wie ist Ihre Einstellung zur sogenannten "Immunität" von Abgeordneten?

MfG

Anita Straßer

Portrait von Hanns-Dieter Schlierf
Antwort von
ÖDP

Sehr geehrte Frau Straßer!

Vielen Dank für Ihre Frage in Abgeordnetenwatch zur Immunität von Abgeordneten.

Ich kann mich an das Thema Abgeordnetenimmunität in meiner Schulzeit erinnern. Das ist erstaunlich, denn da gab es ja viele andere Themen und meine Schulzeit liegt schon ein paar Jährchen zurück.

Damals erklärte uns der Lehrer das Thema recht plausibel und im Kern würde ich dem auch heute noch so beipflichten: Der Abgeordnete soll vor unberechtigten Beschuldigungen und Rechtsstreiten geschützt werden, damit er seine Zeit nicht mit Bagatellen verplempern muss, sondern sich um die wichtigen Themen kümmern kann. Es soll verhindert werden, dass unpopuläre Entscheidungen eine Flut von Prozessen auslösen.

Bei schweren Verfehlungen kann ohnehin die Immunität aufgehoben werden.

Insofern habe ich da eigentlich wenig Kritikpunkte.

Viel eher ist ein Problem, dass die Abgeordneten häufig - anders als dies mit der Regelung zur Immunität bewirkt werden soll - sehr wohl häufig mit ganz anderen Themen beschäftigt sind. Da gilt es, Aufsichtsratssitzungen zu verfolgen, Beraterverträge zu erfüllen, Vorträge zu halten, Bücher zu schreiben usw..

Diese Nebenbeschäftigungen, die gar nicht so selten eher zu Hauptbeschäftigungen werden, bewirken ein immer dünner besetztes Plenum im Bundestag.

Sicherlich hat ein Abgeordneter auch Aufgaben im Wahlkreis zu erfüllen und vielleicht auch noch Tätigkeiten im Zusammenhang mit seinem Beruf zu verrichten (nach Herrn von Arnim gibt es aber sehr wenig freiberuflich Tätige im Bundestag, eine große Anzahl der Parlamentarier sind ja freigestellte Beamte).

Mit meinen letzten Sätzen will ich hauptsächlich sagen, dass eine Tätigkeit als Abgeordneter wieder mehr zu einer echten gesetzgeberischen Aktivität und nicht zu lukrativen Nebenbeschäftigungen genutzt werden sollte.

Hier geht übrigens die ÖDP wieder einmal voran: Aufsichtsratsposten und ähnliche Beschäftigungen sind Mandatsträgern der ÖDP satzungsgemäß nicht erlaubt. Das halte ich für eine gute Lösung, da sie zur Entflechtung von Politik und Konzernen beiträgt.

Ein weiterer Kritikpunkt ist die Praxis, den Bundestagsabgeordneten neben ihren Diäten und Aufwandsentschädigungen auch noch Bezahlungen in nicht eindeutig fassbarer Höhe durch Nebenbeschäftigungen zuzugestehen. Hier müsste man wesentlich genauere Zahlen freigeben, um Korruption besser fassbar zu machen. Damit würde man auch sicherlich der Parteienverdrossenheit begegnen.

Ich hoffe, den Kern Ihrer Frage getroffen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Hanns-Dieter Schlierf