Frage an Halina Wawzyniak von Michael K. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Sehr geehrte Frau Wawzyniak,
das Erzbistum Berlin plant eine umfassende Neugestaltung des Innenraums der denkmalgeschützten Hedwigs-Kirche am Bebelplatz, die nach Einschätzung der Senatsbaudirektorin eine http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/17/SchrAnfr/s17-14551.pdf Teilzerstörung des Denkmals zur Folge hätte.
Bemerkenswert ist dabei die doppelzüngige Argumentation von Vertretern der katholischen Kirche: Während bei denkmalschutzrechtlichen Belangen argumentiert wird, dass sich die Umgestaltung aus internen liturgischen Vorschriften der katholischen Kirche ergebe, weil nur dann eine Umgestaltung des denkmalgeschützten Baus gemäß § 21 Abs. 1 Bln überhaupt in Betracht kommt, wird gegenüber staatlichen Vertretern argumentiert, dass die Hedwigs-Kirche sanierungsbedürftig sei, um eine Förderung aus öffentlichen Mitteln zu erreichen. http://www.rbb-online.de/kultur/beitrag/2014/12/Hedwigskathedrale-berlin-sanierung-stockt.html Medienberichterstattung zufolge hat das Erzbistum eine Förderung sowohl aus Landes- als auch aus Bundesmitteln beantragt.
Der damalige Frau Staatsministerin Grütters hat für den Bund bereits eine wohlwollende Prüfung im http://www.erzbistumberlin.de/medien/schlaglichter/schlaglicht/datum/2015/05/15/kathedrale-von-nationaler-bedeutungspankulturstaatsministerin-fuer-mehr-katholische-praesenz-in-be/ KNA-Interview von Unterstützungsanträgen für die Umgestaltung der Hedwigs-Kirche zusagt.
Wie stehen Sie zur möglichen Förderung der Neugestaltung der Hedwigs-Kathedrale aus
öffentlichen Mitteln des Bundes?
Sehr geehrter Herr Koch,
die St.-Hedwigs-Kathedrale ist eine bedeutende kulturelle Stätte und nicht ohne Grund denkmalgeschützt. Ich gebe zu, dass ich mich nur selten in der Kathedrale aufhalte, habe aber von dem teilweise baulich desolaten Zustand gehört. Sanierungs- bzw. Renovierungsarbeiten sind von daher sicherlich notwendig. Ich bin aber keine Expertin auf dem Gebiet des Denkmalschutzes oder gar Sanierungs- oder Renovierungswesen. Sollten diese Maßnahmen tatsächlich eine vollständige Beseitigung des denkmalgeschützten Bereichs bedeuten, wäre das bedauerlich.
Wie in der Drucksache des Abgeordnetenhauses zur schriftlichen Anfrage von Abgeordneten der Linksfraktion in Antwort auf Frage 7 ersichtlich, sind laut Denkmalschutzgesetz Berlin „Entscheidungen und Maßnahmen der zuständigen Denkmalbehörde über Denkmale, die unmittelbar gottesdienstliche Zwecke anerkannter Religionsgemeinschaften dienen, …[…] im Benehmen mit den zuständigen Behörden der Religionsgemeinschaften und unter Berücksichtigung der von diesem festgestellten gottesdienstlichen Belange zu treffen.“ Das heißt: Die Behörden müssen sich zusammensetzen. Da kann es sicherlich zu den einen oder anderen Interessensunterschieden kommen und hier zeigt sich die Schwierigkeit Denkmalschutz und liturgische Belange in einigen Fällen unter einen Hut zu bekommen. Ich möchte jedoch keine Bewertung der kircheninternen Diskussion abgeben. Das ist Sache des Bistums und seiner Mitglieder.
Dennoch unterliegt die Kathedrale nicht ohne Grund als eingetragenes Denkmal dem Denkmalschutzgesetz – dies sollte bei der Planung der Sanierungsarbeiten unbedingt berücksichtigt werden. Dass eingetragene Denkmäler Anspruch auf Instandsetzung mit Hilfe öffentlicher Mitteln haben, ist richtig und wichtig. Sollte ein eingetragenes und anerkanntes Baudenkmal jedoch vorsätzlich abgerissen und/oder durch einen neuen Bau ersetzt werden, kann sicherlich über den Umfang einer weiteren Förderung diskutiert werden.
Freundliche Grüße
Halina Wawzyniak