Frage an Halina Wawzyniak von Irene L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Wawzyniak,
ich habe von Clemens Binninger eine Antwort erhalten, die auf zwei Arten interpretierbar wäre (auf eine Regelverstoßmeldung hin, kann entweder die Regel geändert worden sein, oder der Verstoß wurde tatsächlich abgestellt), ich hoffe auf letzteres, da Sie in der G10-Kommission sind, wissen Sie es, wie ich seine Antwort verstehen muss:
Seine Antwort besagte:
die von der Bundesdatenschutzbeauftragten gemeldeten Rechtsverstöße des BND [ Bsp. Datei-Anordnungen, Bad Aibling ] sind korrigiert
Meine hoffnungsvolle Interpretation dieser Antwort wäre nun:
es gibt nur noch solche Datensammlungen mit personenbezogenen Daten beim BND, die mit Vorlage der Datei-Anordnung bei der Bundesdatenschutzbeauftragten bekannt und von G10-Kommission / PKGR genehmigt sind?
Habe ich das so richtig verstanden?
Vielen Dank für Ihre Hilfe und viele Grüße,
Irene Latz
Sehr geehrte Frau Latz,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Ich möchte Ihnen empfehlen, diese Frage an Herrn Binninger zu stellen, da ich auch nur interpretieren könnte, was er gemeint hat und das wäre sicher nicht hilfreich. Zudem unterliege ich ja als Mitglied G10-Kommission der Geheimhaltungspflicht.
Mit freundlichen Grüßen
Halina Wawzyniak