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Halina Wawzyniak
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Frage von Irene L. •

Frage an Halina Wawzyniak von Irene L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Wawzyniak,

vielen Dank für Ihre Antwort. Wenn ich als Bürger die G10-Kommission frage, ob die von der Bundesdatenschutzbeauftragten "vermisst" gemeldeten Dateianordnungen in Bad Aibling inzwischen korrigiert wurden, es dann aber unter Geheimhaltung fällt, mir diese Frage mit ja oder nein zu beantworten, dann möchte ich jetzt nachfragen: wie funktioniert der mir vom Grundgesetz garantierte Schutz aus Artikel 10? MÜSSEN Sie denn nicht als G10-Kommission solche Fehlermeldungen dadurch abarbeiten, dass sie die fehlenden Dateianordnungen nachholen lassen und wenn in Ordnung dann genehmigen, bzw. falls nicht in Ordnung, die Datenerfassung in diesen Dateien in Bad Aibling beenden? (Nach meinen Informationen ging es um VERAS, INBE, DAFIS, SCRABBLE, TND ...).

Danke schön vorab,
viele Grüße,
Irene Latz

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Antwort von
DIE LINKE

Liebe Frau Latz,

möglicherweise liegt ein Missverständnis über die Aufgaben der G10-Kommission vor. Wie Sie hier https://www.bundestag.de/ausschuesse18/gremien18/g10#url=L2F1c3NjaHVlc3NlMTgvZ3JlbWllbjE4L2cxMC9hdWZnYWJlLzI0ODE0OA==&mod=mod441722 und hier https://www.gesetze-im-internet.de/g10_2001/__15.html nachlesen können, ist es Aufgabe der G10-Kommission Beschränkungen der Telekommunikation auf Antrag zu genehmigen oder zu verweigern.

Die von Ihnen benannten Dachen fallen nicht in die Zuständigkeit der G10-Kommission. Das macht auch Sinn, denn die G10-Kommission ist de facto ein Gerichtsersatz. Ein Gericht kann aber auch nicht von sich aus Regeln ändern.

Mit freundlichen Grüßen
Halina Wawzyniak