Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 12.06.2024

ich muss Sie darauf hinweisen, dass wenn Sie eine weitere Staatsangehörigkeit erworben haben (je nachdem welches Land dies ist) und Ihre deutsche nicht abgegeben haben, dies zu Unrecht erfolgt ist und Sie Ihre deutsche Staatsangehörigkeit damit eigentlich verlieren.

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 16.04.2024

Lange Wartezeiten sind aber natürlich ein Problem, dass die Politik vor Ort angehen muss - denn die Verantwortung für die Umsetzung des Gesetzes liegt bei den zuständigen Ländern und Kommunen.

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 12.04.2024

Das Bundesjustizministerium und das Bundesamt für Justiz haben im Jahr 2018 grundsätzlich festgelegt, dass bei der Fristberechnung der Tag der Verkündung nicht mitgerechnet wird, da hier ein Ereignis im Sinne des § 187 Absatz 1 BGB in Gang gesetzt wird

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