Das Staatsangehörigkeitsgesetz richtet sich an Menschen, die längst schon hier leben. Dabei geht es nicht nur um Menschen, die vor fünf, acht, zehn oder noch mehr Jahren nach Deutschland gekommen sind. Wir reden auch von in Deutschland geborenen Kindern, die hier zur Schule gegangen, ihre Ausbildung oder ihr Studium gemacht haben, die deutsch sprechen und in Deutschland sozialisiert sind.
Dann können Sie auch entscheiden, ob Sie nur den deutschen Pass behalten und Ihren jetzigen US-amerikanischen abgeben. Mehrfachstaatsangehörigkeit ist kein Muss.
Es ist möglich, Anträge zurückstellen zu lassen.
Ehe- und Lebenspartner:innen können auch mit eingebürgert werden, wenn sie noch keine acht (nach derzeitiger Regelung) bzw. fünf (nach neuer Regelung) Jahre in Deutschland leben.
Wir stehen hinter unserem Vorhaben und sind derzeit mitten in den Beratungen. Das Gesetz wird dann voraussichtlich in der ersten Hälfte des nächsten Jahres in Kraft treten.
Mit der Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes werden die Voraufenthaltszeiten auf fünf Jahre (bei "besonderen Integrationsleistungen" auf bis zu drei Jahre) gesenkt. Die weiteren Voraussetzungen wie ein rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt, Sicherung des Lebensunterhalts und Deutschkenntnisse bleiben weiterhin bestehen.