Zusicherung bekommen. Muss ich die aktuelle Staatsangehörigkeit abgeben?
Sehr geehrter Herr Demir,
in Oktober 2023 habe ich die Zusicherung für den deutschen Pass bekommen. Diese gilt 2 Jahre, also bis 2025. Die Sachbearbeiterin fordert mich auf, nach einem halben Jahr den Fortschritt bei der Abgabe meiner aktuellen Staatsangehörigkeit mitzuteilen. Nun würde ich gern wissen, ob ich jetzt die Schritte zur Abgabe der aktuellen Staatsbürgerschaft unternehmen muss oder warten kann bis das Gesetz zur doppelten Bürgerschaft in Kraft tritt. Ist es sicher, dass das Gesetz zum April 2024 in Kraft tritt oder kann es noch aufgeschoben werden?
Für Ihre Antworten wäre ich sehr dankbar.
Viele Grüße
Sehr geehrte Frau S.
danke für Ihre Nachricht.
Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen, nachdem die Staatsangehörigkeitsreform in Kraft getreten ist und damit die doppelte Staatsbürgerschaft möglich ist, dann gelten entsprechend für Sie die neuen Regelungen. Ihre alte Staatsangehörigkeit müssen Sie dann nicht mehr abgeben.
Offiziell soll es noch der April 2024 sein, zu dem die Staatsangehörigkeitsreform in Kraft tritt. Ich möchte und kann mich aber nicht darauf festlegen, da die FDP den Prozess derzeit wieder aufhält und das Inkrafttreten deswegen ggf. verschoben werden muss.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir