Hakan Demir
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SPD
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Frage von Annegret K. •

Wird es mit dem neuen Staatsangehörigkeitsgesetz möglich sein, die verlorene deutsche Staatsbürgerschaft (wg. britischer Staatsbürgerschaft) wieder zu erlangen.

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau K.

danke für Ihre Frage.

Doppelte, bzw. Mehrfachstaatsangehörigkeiten werden mit der Staatsangehörigkeitsreform ermöglicht. Sie können also die deutsche Staatsangehörigkeit wieder beantragen, wenn Sie als Ausländerin die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.

Für ehemalige Deutsche gilt: Sie können sich auch einbürgern lassen, wenn Sie nicht in Deutschland ihren festen Wohnsitz, sondern im Ausland haben.

Ihnen alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir

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