Hakan Demir
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Frage von Samir A. •

Wird die Studienzeit in Deutschland mit 16b AufenthaltG vollständig angerechnet bei der Einbürgerung?

Sehr geehrter Herr Demir,
ich studiere seit 8 Jahren in Deutschland und möchte bald mit der Arbeit anfangen. So wie ich verstehe man kann mit der 18b den Antrag auf Einbürgerung stellen und möchte wissen ob die Studienzeit vollständig angerechnet wird oder nur zu Hälfte und ob das der Fall in allen Bundesländern ist?

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr A.,

ich freue mich sehr, dass wir die historische Reform des Staatsangehörigkeitsrechts heute im Deutschen Bundestag verabschiedet haben: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw03-de-staatsangehoerigkeitsrecht-986286 Wir machen Deutschland damit zu einem offeneren und auch demokratischeren Land und ich bin froh, am Abschluss dieser Reform mitgewirkt zu haben.

Aus dem Gesetz ergibt sich kein Hinweis, dass unterschiedliche rechtmäßige Voraufenthaltszeiten mit unterschiedlicher Gewichtung angerechnet werden sollten. Auch die Anwendungshinweise des Bundesministerium des Innern und für Heimat sind sehr klar, dass alle Zeiten mit einer Aufenthaltserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz (worunter ja auch Studienzeiten fallen) anzurechnen sind. 

Wichtig ist natürlich, dass zwischen Studium und Anschlusstitel kein längerer Auslandsaufenthalt erfolgt (bis zu 6 Monaten sind erlaubt). 

Ihren konkreten Fall besprechen Sie am besten mit Ihrer zuständigen Behörde vor Ort oder mit einer ortskundigen Migrationsberatung für Erwachsene (hier können Sie suchen, welche Beratungsstellen es in Ihrer Nähe gibt: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Migrationsberatung/

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir 

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