Hakan Demir
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Frage von Oleg S. •

Wird der Bundespräsident das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) auch tatsächlich ausfertigen?

Sehr geehrter Herr Demir, haben Sie zuverlässige Informationen darüber, dass der Bundespräsident das StARModG auch tatsächlich ausfertigen wird?

Mir wurde von Bundespräsidialamt mitgeteilt, dass der Bundespräsident bei seiner Entscheidung darüber, ob er dieses Gesetz ausfertigen wird, die erheblichen Bedenken, welche im Gesetzgebungsverfahren gegen die Änderung der Regelung zur Unterhaltsfähigkeit geäußert wurden, berücksichtigen wird.

Diese Regeländerung wird als Zumutung für die Verwaltung und Gerichte angesehen (vgl. Berlit, ZAR 2024, 59 (61 f.)), da der Verweis auf die Härtefallklausel in § 8 Abs. 2 StAG in die Leere führt, weil der Gesetzestext in § 8 StAG nicht geändert wurde und der Gesetzeswortlaut nicht nur Ausgangspunkt, sondern die Grenze einer Auslegung ist.

Dies führt dazu, dass dies höchstwahrscheinlich verfassungswidrig ist, da zukünftig eine Vielzahl von Personen, die einen Sozialleistungsbezug nicht zu vertreten haben von einer Einbürgerung ausgeschlossen werden.

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr S.,

danke für Ihre Anfrage.

Die Staatsangehörigkeitsreform wurde am 22. März vom Bundespräsidenten unterschrieben. Heute wurde sie im Bundesgesetzblatt verkündet (https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/104/VO.html). Damit tritt sie - und mit ihr verkürzte Aufenthaltszeiten und die Ermöglichung der doppelten Staatsbürgerschaft - zu Ende Juni 2024 in Kraft. Ich freue mich sehr, dass es nun ein konkretes Datum gibt. Ein Meilenstein für unser Land und die vielen Menschen, die seit Jahren auf die doppelte Staatsbürgerschaft warten mussten. Vielen Dank auch für Ihre Unterstützung.

Ihnen alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir

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