Wie stellen Sie sicher, dass die informationelle Selbstbestimmung von Menschen, die ihren Geschlechtseintrag ändern lassen gewahrt wird und diese nicht unter Generalverdacht gestellt werden?
Sehr geehrte Frau K.
danke für Ihre Frage.
In erster Linie schafft das Selbstbestimmungsgesetz staatliche Diskriminierung ab: Bislang musste ein:e Richter:in über den Antrag eines Menschen zur Änderung des Geschlechtseintrages entscheiden. Hierzu wurden unter dem Transsexuellengesetz zwei psychiatrische Gutachten eingeholt, in denen häufig intimste Fragen zu sexuellen Fantasien und Praktiken gestellt wurden. Dies wird nicht nur als entwürdigend von den Betroffenen empfunden. Es verletzt die Intimsphäre und damit die Grundrechte von trans* Personen. Stattdessen wird mit dem Selbstbestimmungsgesetz nun ein Verfahren eingeführt, mit dem der Geschlechtseintrag selbstbestimmt vor dem Standesamt geändert werden kann.
Ihrer Frage entnehme ich, dass Sie wahrscheinlich auf den ehemaligen § 13 Absatz 5 anspielen. Dieser sah vor, dass Personenstandsänderungen automatisiert (und anonym) mit Datenbanken von Sicherheitsbehörden abgeglichen werden. Dieser Absatz wurde gestrichen.
Weiterhin ist aber bei allen Personenstandsänderungen - unabhängig vom Selbstbestimmungsgesetz - klar: Die Identifikation einer Person muss für alle Sicherheitsbehörden und -dienste weiterhin problemlos möglich sein, dies muss aber diskriminierungsfrei erfolgen.
Mit dem neuen Selbstbestimmungsgesetz ist ein Bekenntnis für eine diverse Gesellschaft verbunden. Diesem Ziel kommen wir nun ein Stück näher.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir