Wie sicher ist die Zustimmung des Bundesrats zur Reform des Staatsbuergerschaftsrechts?
Thueringens CDU-Fraktionschef Voigt will wohl die Regierung in Thueringen auffordern, die Zustimmung im Bundesrat zu verweigern.
Sehr geehrter Herr S.,
herzlichen Dank für Ihre Frage.
Ein Einspruch des Bundesrats gegen die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts ist sehr unwahrscheinlich. (eine Zustimmung ist ja nicht erforderlich - es ist nur erforderlich, dass der Bundesrat dem Gesetz nicht mit Mehrheit widerspricht und damit einen Einspruch mit der damit einhergehenden Rücküberweisung an den Bundestag auslöst: https://www.bundesrat.de/DE/aufgaben/gesetzgebung/zust-einspr/zust-einspr-node.html)
Der Innenausschuss des Bundesrats hat bereits seine Unterstützung für das Gesetz ausgesprochen und zudem auf die Verbesserung der Situation von Staatenlosen in der Einbürgerungspraxis hingewiesen: https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/24/1041/06.html;jsessionid=31601DB37EF64F7B66C874BF404B3BC0.live531?nn=4352768#top-6 Dies ist ein wichtiges Ziel, dass auch die Mehrheit des Deutschen Bundestags teilt.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir