Frage von Ulrich H. • 09.01.2024
Wie setzen sie sich dafür ein, dass Minderjährige ab 14 Jahren selbstbestimmt und unabhängig von der Zustimmung ihrer Sorgeberechtigten ihren Geschlechtseintrag ändern können?
Antwort von Hakan Demir SPD • 12.06.2024
Sehr geehrter Herr H.
danke für Ihre Frage.
Minderjährige ab 14 Jahren müssen die Erklärung selbst abgeben. Dies erfolgt mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter:innen.
In den Fällen, in denen die Sorgeberechtigten der Änderungserklärung nicht zustimmen, ersetzen Familiengerichte orientiert am Kindeswohl die Zustimmung der Eltern und wirken auf eine Befriedung familieninterner Konflikte hin – wie auch in allen anderen so gelagerten Konstellationen im Familienrecht es üblich ist.
In der Regel wird das Familiengericht Minderjährigen zur Wahrnehmung von deren Interessen auch einen Verfahrensbeistand bestellen.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir