Wie lässt sich der Satz von Stefan Heck zum StARMoG erklären: "Eine hier erfolgte Reform kann von keiner künftigen Mehrheit jemals wieder rückgängig gemacht werden"?
Sehr geehrter Herr Demir,
erstens lassen Sie mich meine Dankbarkeit an Sie ausdrücken - dafür, dass Sie den direkten Kontakt mit den Bürgern aufrechterhalten, und auch dafür, dass Sie sich so passionär für das Durchsetzen der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts eingesetzt haben. Es war ein langersehnter Moment für unsere Familie - nach über 10 Jahren in Deutschland endlich die Möglichkeit zu haben, ein vollwertiges Mitglied der Gesellschaft zu werden.
In der Debatte zum StARMoG am 19. Januar hat Herr Stefan Heck von der CDU einen folgenden Satz fallen lassen: "Und es gibt eine Besonderheit: eine hier erfolgte Reform kann von keiner künftigen Mehrheit jemals wieder rückgängig gemacht werden". Wie ist dies zu interepretieren? Das wiederspricht zudem dem scheinbaren Wunsch der CDU-Opposition, die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts rückgängig zu machen, sobald sie an die Macht kommen.
Sehr geehrter Herr B.,
ganz herzlichen Dank für die unterstützenden Worte. Mehrere Millionen Menschen in unserem Land setzen Hoffnung darauf, durch das Gesetz gleichberechtigt in Deutschland teilhaben zu können. Migrant:innenselbstorganisationen, Gewerkschaften und andere Akteure haben seit langem für ein liberaleres Einbürgerungsrecht geworben - und ich bin froh, dass ich als Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion meinen Beitrag zu der Reform leisten konnte.
Der Kollege Herr Dr. Heck hat den zitierten Satz ja im Zusammenhang mit der Veränderung des Wahlvolkes gesagt. Wenn Menschen eingebürgert werden, werden sie natürlich auch wahlberechtigt und die Wählerschaft ändert sich. Das ist aber erst mal eine Selbstverständlichkeit, genauso wie sich das Wahlvolk ändert, wenn Kinder in Deutschland geboren werden und ab dem 18. Lebensjahr eine neue Generation mitentscheidet.
Und Menschen, die einmal eingebürgert sind, bleiben deutsche Staatsbürger:innen und können frei und gleichberechtigt mitentscheiden - auch wenn sich vielleicht die Einbürgerungsvoraussetzungen für zukünftige Einbürgerungsinteressierte wieder ändern.
Ich empfinde das als Stärkung unserer Demokratie, dass Menschen, die seit langem hier leben, auch gleichberechtigt mitentscheiden dürfen. Und ich hoffe, dass - wenn das Gesetz erst einmal in der Umsetzung ist - immer mehr Menschen erkennen, dass es positiv für unser Land ist, wenn ihre Nachbar:innen, Arbeitskolleg:innen und Freund:innen, die bisher keinen deutschen Pass haben, genauso gleichberechtigt zu diesem Land gehören, wie sie selbst.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir