Hakan Demir
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Frage von Mohamed N. •

Wie kann ich der richtigen Aufenthaltsdauer für die Beantragung der Staatsbürgerschaft berechnen?

Sehr geehrter Herr Demir,
um die Staatsbürgerschaft zu erhalten, muss man drei oder fünf Jahre im Land bleiben. Meine Frage: Berechnet sich die erforderliche Aufenthaltsdauer ab dem Zeitpunkt der Ankunft in Deutschland, oder ab dem Ausstellungsdatum eines Bescheides des BAMF, oder ab dem Ausstellungszeitpunkt des Personalausweises, entsprechend dem darauf vermerkten Datum? Vielen Dank für die Beantwortung all unserer Fragen.

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr N.,

herzlichen Dank für Ihre Nachricht und die unterstützenden Worte. Ich freue mich, wenn ich rund um die Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes, auf die so viele Menschen lange gewartet haben, für Transparenz sorgen kann.

Grundsätzlich gilt die Voraufenthaltszeit, ab dem Zeitpunkt, wo man "rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt" in Deutschland hat. In der Regel ist das der erste auf Dauer angelegte Aufenthaltstitel. Wenn Sie für ein Asylverfahren nach Deutschland gekommen sind, ist es so, dass auch die Aufenthaltsgestattung (die sie ja während des Verfahrens bekommen haben) rückwirkend angerechnet werden kann, wenn Ihnen ein Schutzstatus zuerkannt wurde. Duldungszeiten können nie angerechnet werden. 

Fragen zu Ihrem Voraufenthalt und den weiteren Voraussetzungen können Sie auch mit einer sogenannten "Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer" (MBE) besprechen. (hier können Sie suchen, welche Beratungsstellen es in Ihrer Nähe gibt: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Migrationsberatung/).

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir 

 

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