Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Elternschaft von TIN-Personen anerkannt wird, auch wenn sie keinen männlichen Geschlechtseintrag mehr haben?
Durch den Entwurf zum SelbstbestimmungsG werden trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Eltern diskriminiert, die ein Kind gezeugt und keinen männlichen Geschlechtseintrag mehr haben. Ihre Elternschaft wird nicht anerkannt. Diese Diskriminierung von Elternteil und Kind ist ein Verstoß gegen Art. 3 GG.
Sehr geehrte Frau. V.
danke für Ihre Frage.
In erster Linie schafft das Selbstbestimmungsgesetz staatliche Diskriminierung ab und führt ein Verfahren ein, mit dem der Geschlechtseintrag und Vorname selbstbestimmt vor dem Standesamt geändert werden kann.
Hingegen regelt das Abstammungsrecht, wer die rechtlichen Eltern eines Kindes sind. Mit der baldigen Reform des Abstammungsrechts wird es nichtehelichen Lebensgemeinschaften, Trennungs-, Patchwork- und Regenbogenfamilien einfacher gemacht werden, Kinder partnerschaftlich zu betreuen.
Mit der Reform des Abstammungsrechts soll auch eine Adoption durch die Partnerin der Mutter nicht mehr notwendig sein: In einer Ehe wird die Ehefrau der Geburtsmutter automatisch Mutter. In einer Partnerschaft soll die Partnerin der Geburtsmutter die Mutterschaft anerkennen können. Und: Mit dem Instrument der Elternschaftsvereinbarung soll die Partnerin der schwangeren Frau bereits vor der Geburt erklären können, dass sie zweite Mutter des Kindes werden soll.
Aus dem Justizministerium soll dazu bald ein Gesetzesentwurf vorgelegt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir