Hakan Demir
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Frage von Ulrike L. •

Was tun Sie in den Verhandlungen zum Selbstbestimmungsgesetz dafür, dass das Gesetz nicht mehr Diskriminierung schafft als es Diskriminierung beseitigt?

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau L.,

danke für Ihre Frage.

In erster Linie schafft das Selbstbestimmungsgesetz staatliche Diskriminierung ab: Bislang musste ein:e Richter:in über den Antrag eines Menschen zur Änderung des Geschlechtseintrages entscheiden. Hierzu wurden unter dem Transsexuellengesetz zwei psychiatrische Gutachten eingeholt, in denen häufig intimste Fragen zu sexuellen Fantasien und Praktiken gestellt wurden. Dies wird nicht nur als entwürdigend von den Betroffenen empfunden. Es verletzt die Intimsphäre und damit die Grundrechte von trans* Personen. Stattdessen wird mit dem Selbstbestimmungsgesetz nun ein Verfahren eingeführt, mit dem der Geschlechtseintrag selbstbestimmt vor dem Standesamt geändert werden kann. 

Wichtig ist auch: Es wird auch ein Offenbarungsverbot eingeführt. Alte Personenstandsdaten dürfen nicht offenbart oder ausgeforscht werden. Dieses Offenbarungsverbot gilt auch für Verwandte mit schädigender Absicht. Sollte dies doch geschehen, kann mit einer Ordnungswidrigkeit von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

Mit dem neuen Selbstbestimmungsgesetz ist ein Bekenntnis für eine diverse Gesellschaft verbunden. Diesem Ziel kommen wir nun ein Stück näher.

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir

 

 

 

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