Hakan Demir
Hakan Demir
SPD
99 %
1000 / 1011 Fragen beantwortet
Frage von Alex T. •

Was nach Inkrafttreten des Staatsbürgerschaftsgesetzes mit bereits laufenden Anträgen geschehen wird?

Sehr geehter Herr Demir,
Das neue Gesetz sieht nicht vor, was mit bereits laufenden Anträgen geschehen soll, sowohl für diejenigen, die bereits einen Antrag eingereicht haben, als auch für diejenigen, die eine Zusicherung erhalten haben. Die zuständige Einwanderungsbehörde gibt an, dass die Rechtslage zum Zeitpunkt der Antragstellung gilt. In Ihren Antworten sehe ich, dass das neue Gesetz auch für alte Anträge gelten wird.
Können Sie bitte das klären.
Dankeschön im Voraus

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr T.,

herzlichen Dank für Ihre Zuschrift. 

Ihre Behörde hat insoweit Recht, dass sie bei der Ausstellung der Einbürgerungszusicherung die aktuelle Rechtslage anwendet. Wenn sich aber zwischen Erstellung der Einbürgerungszusicherung und tatsächlicher Einbürgerung die Rechtslage ändert, hat die Behörde das zu berücksichtigen - wir haben uns dazu im Rahmen der Erstellung des Gesetzes selbstverständlich rechtlich beraten lassen. 

Ich empfehle Ihnen also, bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes zu warten und dann noch mal auf Ihre Behörde zuzugehen. 

Sollte Ihre Behörde auch nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes auf die Niederlegung der alten Staatsangehörigkeit bestehen, würde ich Ihnen empfehlen sich durch eine Migrationsberatung oder anwaltlich beraten zu lassen. Schreiben Sie mir dann auch gerne noch mal eine Mail, damit ich über mögliche Anwendungsschwierigkeiten des Gesetzes informiert bin.

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir 

Was möchten Sie wissen von:
Hakan Demir
Hakan Demir
SPD