Was ist Ihre Begründung dafür, keinen rückwirkenden Antragsprozess für ehemalige Deutsche und ihre Nachkommen im Ausland zu etablieren, um ihre verlorene Staatsbürgerschaft zurückzugewinnen?
Viele ehemalige Deutsche und ihre Nachkommen auf der ganzen Welt haben starke Bindungen zu Deutschland durch Familie, Kultur und Erbe. Aufgrund historischer Gründe oder Staatsangehörigkeitsprobleme und dem Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit haben sie jedoch ihre deutsche Staatsangehörigkeit verloren. Die Rückkehr nach Deutschland, um die Aufenthaltsanforderungen für die Wiederherstellung der Staatsangehörigkeit zu erfüllen, ist nicht so einfach, wie man annehmen könnte. Für diese Personen ist es nicht so einfach, ihr Leben und ihre Verpflichtungen aufzugeben und einfach nach Deutschland zu ziehen, weg von ihren Familien, um die Staatsangehörigkeit zurückzugewinnen. Die Nationalität überwindet geografische Grenzen. Wie stehen Sie zu einem Staatsangehörigkeitsantrag für diese Menschen und ihre Nachkommen, um ihre Staatsangehörigkeit aus dem Ausland wiederzuerlangen?
Sehr geehrter Herr V.,
ich kann nur auf meine Antwort zu Ihrer Frage vom 5. Dezember 2023 verweisen, in der ich die Frage bereits beantwortet hatte:
"Ehemalige deutsche Staatsangehörige sind Ausländer, für sie gelten die gleichen Regelungen wie auch für andere Ausländer.
Eine Ausnahme gibt es in § 13 bisher aber schon: "Ein ehemaliger Deutscher und seine minderjährigen Kinder, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, können auf Antrag eingebürgert werden, wenn ihre Identität und Staatsangehörigkeit geklärt sind und sie die Voraussetzungen des § 8 Absatz 1 Nummer 1 und 2 erfüllen." Somit ist eine Ermessenseinbürgerung aus dem Ausland bereits jetzt schon möglich."
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir