Sie sagen, dass der Antrag auf den Wiedererhalt der Ausl. Bürgerschaften jetzt gestellt werden können, da die Verfahren lange dauern. Auf welchen Datum wird hier Bezug genommen? Antrag oder Umsetzung?
Sehr geehrter Herr Demir, die regionalen Behörden sprechen eine Andere Sprache als Sie. Die behaupten das Gegenteil und beziehen sich auf den Tag des Antrages und die Gesetzgebung zu dieser Zeit sei gültig! Was ist jetzt Korrekt? Mir geht es nicht um 2-3 Monate, ich kann warten, aber was ist Richtig?
Sehr geehrter Herr T.,
herzlichen Dank für Ihre Frage.
Anträge werden immer - wenn es nicht wie in der Frage der Lebensunterhaltssicherung für Anträge zwischen August 2023 und dem Inkrafttreten explizit im Gesetz anderes geregelt wurde - nach Gesetzeslage bei der abschließenden Entscheidung bearbeitet.
Die Anwendungshinweise des Bundesinnenministeriums sind aktuell noch in der Erarbeitung. Auch die zuständigen Einbürgerungsbehörden werden ihre Abläufe und ihre Kommunikation dann entsprechend bearbeiten.
Ich bitte Sie und alle anderen Interessierten daher noch um etwas Geduld, wenn behördenseitig noch Verfahrensfragen geklärt werden müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir