Hakan Demir
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Frage von Abie Mika D. •

Selbstbestimmunsgesetz: Wird nichtbinären Eltern die Elternschaft aberkannt? Können auch Auslandsdeutsche profitieren?

Sehr geehrter Herr Demir,

als deutsche*r Staatsbürger*in, der/die sich als nichtbinär bzw genderfluid identifiziert und eigene Kinder gebären möchte, ist es für mich von größter Bedeutung, dass meine Elternschaft auch nach Namens- und Geschlechtsänderung aktiv bleibt. Auch meine Ehepartnerin (Transfrau) sollte automatisch Elternteil sein und nicht erst durch einen langwierigen Adoptionsprozess gehen müssen.
Des Weiteren lebe ich derzeit im Ausland, habe jedoch ausschließlich die deutsche Staatsangehörigkeit. Hier muss sichergestellt werden, dass ich auch vom Ausland aus unproblematisch und unbürokratisch meinen Namen und Geschlechtseintrag ändern kann.

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie dies berücksichtigen würden.
Mit freundlichen Grüßen

Abie Mika D.

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Hallo,

danke für Ihre Frage.

Zunächst: Eine Personenstandsänderung erfolgt vor einem deutschen Standesamt. Befinden Sie sich im Ausland, so können Sie das Verfahren auch bei einer deutschen Auslandsvertretung durchführen. Im Personenstandsgesetz unter § 45b steht: "Bei Deutschen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland kann eine deutsche Auslandsvertretung die Erklärung öffentlich beglaubigen und an das zuständige Standesamt übermitteln".

Natürlich sind Sie nach Personenstandsänderung weiterhin Elternteil Ihres Kindes. Mit der Reform des Abstammungsrechts wird es nichtehelichen Lebensgemeinschaften, Trennungs-, Patchwork- und Regenbogenfamilien einfacher gemacht werden, Kinder partnerschaftlich zu betreuen.

Mit der Reform des Abstammungsrechts soll auch eine Adoption durch die Partnerin der Mutter nicht mehr notwendig sein: In einer Ehe wird die Ehefrau der Geburtsmutter automatisch Mutter. In einer Partnerschaft soll die Partnerin der Geburtsmutter die Mutterschaft anerkennen können. Und: Mit dem Instrument der Elternschaftsvereinbarung soll die Partnerin der schwangeren Frau bereits vor der Geburt erklären können, dass sie zweite Mutter des Kindes werden soll.

Aus dem Justizministerium soll dazu bald ein Gesetzesentwurf vorgelegt werden.

Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir

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