Hakan Demir
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Frage von Anil G. •

Sehr geehrter Herr Demir, werden Doktorandenjobs (50–67 % Teilzeit) bei einer Arbeitsaufenthaltserlaubnis voll auf die Einbürgerung angerechnet? Zählt auch Arbeit mit Studentenvisum?

Sehr geehrter Herr Demir,

Ich habe eine Frage zur Einbürgerung. Wenn man als Doktorand mit einer Arbeitsaufenthaltserlaubnis arbeitet, können diese Jahre für die Einbürgerung angerechnet werden. Allerdings sind die meisten Doktorandenjobs zu 50–67 % Teilzeitjobs. Verursacht dies irgendwelche Probleme? Oder zählen diese Jahre auch voll zur Einbürgerung?

Darüber hinaus, wenn man gerade eine Arbeitsaufenthaltserlaubnis hat, aber zuvor ein Studentenvisum hatten, in dem man auch Teilzeit gearbeitet und Steuern gezahlt hat. Machen Sie diese Jahre auf dem Studentenvisum, in denen man gearbeitet und in die Rentenkasse eingezahlt hat, für die Einbürgerung anrechenbar.

Danke!

Hakan Demir
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