Hakan Demir
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Frage von Ufuk B. •

Sehr geehrter Herr Demir, was passiert wenn man nach 2000 schon die Doppelte Staatsbürgerschaft beantragt hat, verliert man trotzdem nach dem dem neuen Gesetz die Staatsbürgerschaft?

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr B.

danke für Ihre Frage.

Wenn Sie vor über 20 Jahren die deutsche Staatsangehörigkeit beantragt haben, so müssten sie ja bereits längst entweder eine Einbürgerungszusage oder eine Absage erhalten haben. Eine Einbürgerungszusage müsste auch schon abgelaufen sein in diesem Zeitraum. Entsprechend müssten Sie erneut einen Antrag stellen.

Ganz klar ist mir Ihre Frage aber nicht. Kommen Sie gerne per Mail auf mein Büro zu und erörtern Ihre Frage weiter.

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir

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