Sehr geehrter Herr Demir, Können Sie uns in einfacheren Worten erklären, welche letzten Schritte noch bis zum Inkrafttreten des neuen deutschen Staatsbürgerschaftsgesetzes verbleiben?
Wird es im Parlament noch eine Abstimmung über die Verabschiedung dieses Gesetzes geben?
Mfg
Sehr geehrter Herr M. K.,
danke für Ihre Frage.
Der Gesetzesentwurf muss im nächsten Schritt in die 1. Lesung in den Bundestag kommen. Daraufhin wird er dem Innenausschuss zugeleitet, dort besprochen, es finden Gespräche zwischen den Regierungskoalitionen statt und nach einer Einigung auf alle Punkte, die geändert werden sollen, wird er in der 2. und 3. Lesung im Bundestag beschlossen.
Der Plan des Bundesinnenministerium sieht vor, dass die Reform zu April 2024 in Kraft tritt. Nun stellt sich aber heraus, dass die Staatsangehörigkeitsreform nicht auf der Tagesordnung für die nächste Sitzungswoche steht. Es sieht also so aus, als ob die angedachte 1. Lesung am 9./10. November so nicht stattfinden wird.
Meiner Kenntnis nach blockiert die FDP die Reform und möchte sie momentan nicht weiter vorantreiben. Leider gibt es dazu keine weitere Kommunikation der FDP, auch ich weiß nicht mehr.
Gerne können Sie sich auch hier oder per Mail an die Bundestagsabgeordneten der FDP wenden.
Ich möchte weiterhin, dass wir die Staatsangehörigkeitsreform so schnell und gut wie möglich im Bundestag beraten und beschließen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir