Hakan Demir
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Frage von Artsrun N. •

Sehen Sie eine Möglichkeit, im StARModG festzulegen, wie die Ausländerbehörden mit den Fällen verfahren sollen, in denen bereits eine Einbürgerungszusicherung vorliegt?

Sehr geehrter Herr Demir,
sehen Sie eine Möglichkeit, im StARModG festzulegen, wie die Ausländerbehörden mit den Fällen verfahren sollen, in denen bereits eine Einbürgerungszusicherung vorliegt? Ich befürchte, dass ich trotzdem meine Staatsbürgerschaft aufgeben muss, da dies zum Zeitpunkt der Bearbeitung meines Antrags (z.B. Dezember 2023 bzw. Januar 2024) gesetzlich vorgeschrieben war. Solche Übergangsregelungen können dazu beitragen, mögliche Missverständnisse und Chaos bei den lokalen Ausländerbehörden zu vermeiden.
Vielen Dank im Voraus.

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr N.,

herzlichen Dank für Ihre Nachricht.

Ich stimme Ihnen zu, dass es eine klare Regelung zum Umgang mit laufenden Einbürgerungsfällen braucht. Dies wird voraussichtlich in den Anwendungshinweisen erfolgen. 

Zu Ihrem konkreten Fall: wenn während der Gültigkeit der Einbürgerungszusicherung das neue Gesetz in Kraft tritt, sind Sie ja nicht mehr verpflichtet, Ihre Staatsbürgerschaft auch tatsächlich niederzulegen. Ich würde Ihnen daher empfehlen, die Situation am direkt mit der zuständigen Behörde oder der sogenannten "Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer" (MBE), deren Standorte Sie hier finden: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/heimat-integration/integration/migrationsberatung/migrationsberatung-node.html, zu besprechen. 

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir 

 

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