Hakan Demir
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Frage von Reza R. •

Muss man vor der Beantragung der Einbürgerung eine Niederlassungserlaubnis haben? Wenn man seit Ca. 4 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis nach 19D hat? Oder kann man Direkt die Einbürgerung beantragen?

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr R.,

herzlichen Dank für Ihre Frage.

Eine Niederlassungserlaubnis ist keine Voraussetzung für eine Einbürgerung. Sie sprechen aber zu Recht an, dass nicht aus allen Aufenthaltstiteln heraus die Einbürgerung möglich ist - das wird im Grundsatz auch nach der Reform des Gesetzes so bleiben. Diese Aufenthaltstitel sind in § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer des Staatsangehörigkeitsgesetzes aufgelistet. § 19d ist kein Ausschlussgrund. 

Wenn Sie die sonstigen Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen, können Sie also aus Ihrem aktuellen Aufenthaltstitel heraus eingebürgert werden. Die Voraussetzungen lassen sich zum Beispiel online in diesem Selbsttest unverbindlich überprüfen: https://formularserver.bayern.de/intelliform/assistants/intelliForm-Mandanten/bayernportal/Assistants-Dialoge/stmi/einbuergerung_quick_check/dialog;jsessionid=A5Y9sKiAiPh-m3nhqm5RyOIr2109d7-eSKhZUgyW.IF1?state=7dbc2152ea74c01f&cc=Bt8MO-b90vqMnl4vT2i4cn5OnwCka5x5TbCc4rvc-0 

Ansonsten kann ich Ihnen empfehlen, Ihren Fall auch mit Ihrer zuständigen Behörde vor Ort oder mit einer ortskundigen Migrationsberatung für Erwachsene zu besprechen (hier können Sie suchen, welche Beratungsstellen es in Ihrer Nähe gibt: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Migrationsberatung/).

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir 

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