Hakan Demir
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SPD
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Frage von Omar S. •

Warum steht auf meinem Sprachvisum, dass ich nicht arbeiten darf, wenn sich die Gesetze geändert haben? Ich habe bereits eine bedingte Zulassung einer der Universität

oder ich kann diese nach meiner Ankunft in Deutschland ändern ?

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Zuschrift. 

Wie Sie richtigerweise schreiben, wurde das Aufenthaltsgesetz im Rahmen des Fachkräfteeinwanderungsgesetz 2.0 so geändert, dass auch bei einem Sprachvisum (§ 16f Aufenthaltsgesetz) eine wöchentliche Beschäftigung von bis zu 20 Stunden erlaubt ist. Ich habe mich für diese Reform eingesetzt, da es sinnvoll ist, dass Menschen die zum Spracherwerb nach Deutschland kommen, nicht nur auf Ersparnisse oder Stipendien angewiesen sind, sondern sie sich auch durch einen Nebenjob den Aufenthalt finanzieren können. 

Der Vermerk zur Arbeitserlaubnis sollte eingetragen werden, wenn Sie bei Ihrer zuständigen Behörde nach Ihrer Ankunft in Deutschland Ihre Aufenthaltserlaubnis beantragen. Sollte es dabei Probleme geben, wenden Sie sich idealerweise an eine ortskundige "Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer" (MBE) (hier die Such-Seite mit allen Beratungsstellen: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Migrationsberatung/) oder schreiben mir eine E-Mail. 

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir 

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