Hakan Demir
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SPD
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Frage von Ahmed H. •

Könnte es sein, dass das neue Einbürgerungsgestzt bis Ende des Jahres in Kraft treten?

Sehr geehrter Herr Demir,
ich bin mit meiner Familie im September Ende 2015 nach Deutschland eingereist. Unserer Asylantrag wurde abgelehnt. Dann haben wir ich und meine Frau eine Ausbildung angefangen und zwar Krankenpfleger und Sozialpädagogische Assistentin. Diese haben wir erfolgreich abgeschlossen. Seitdem befinden wir uns in eine unbefristete Beschäftigung und erhalten keine Sozial Hilfe. Vor zwei Jahren haben wir erst Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 19d bekommen. Deswegen dürfen wir leider kein Einbürgerungsantrag stellen, weil die Duldungsfrist zählt nicht.
Vielen Dank im Voraus
Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr H.,

danke für Ihre Frage.

Ich rechen damit, dass wir die Staatsangehörigkeitsreform zu Ende des Jahres umsetzen werden können. Ein genaues Datum kann ich Ihnen noch nicht nennen, da das Gesetz erst noch in den Bundestag kommen muss.

Bezüglich Ihrer Situation und der Frage der Einbürgerung würde ich Sie bitten, eine Migrationsberatung in Ihrer Kommune aufzusuchen (https://www.bmi.bund.de/DE/themen/heimat-integration/integration/migrationsberatung/migrationsberatung-node.html). Dort können die Mitarbeitenden Ihnen weitere Auskünfte und Möglichkeiten zu Ihrer Situation geben.

Ihnen wünsche ich alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir 

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