Hakan Demir
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SPD
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Frage von Emil A. •

Kann eine Einbürgerung (Mehrstaatigkeit) schon jetzt beantragt werden und ist dies auch über die Gemeinde des Zweitwohnsitzes in Deutschland möglich?

Sehr geehrter Herr Demir,

ich warte seit 25 Jahren darauf mich einzubürgern ohne meine aktuelle Staatsbürgerschaft aufzugeben. Die Behörde meines Hauptwohnsitzes hat mir mitgeteilt, dass ich den Antrag noch nicht stellen kann, da das Gesetz noch nicht offiziell ist und sie noch nicht gebrieft wurden, wie die genaue Vorgehensweise sein wird. Von der Behörde meines Zweitwohnsitzes habe ich keine Antwort erhalten, ob ich dort den Antrag stellen kann. Ich würde dies gerne über diese Behörde abwickeln, um den Arbeitsaufwand und damit die Zeit der Abwicklung zu verkürzen. Ist ein Antrag grundsätzlich schon möglich und falls ja, auch über den Zweitwohnsitz?

Viele Grüße und Glückwünsch zum Wahlerfolg!

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr A.,

herzlichen Dank für Ihre Zuschrift und die unterstützenden Worte. 

Das Einbürgerungsverfahren wird von der Behörde geführt, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, also am Erstwohnsitz. Bundesländer oder einzelne Behörden, die auch eine Einbürgerung am Zweitwohnsitz durchführen, sind mir nicht bekannt. Die Umsetzung des Gesetzes, inklusive der behördlichen Zuständigkeiten, liegt aber in der Hoheit der Länder und Kommunen. Deshalb macht es Sinn, dass Sie direkt bei der Behörde Ihres Zweitwohnsitzes angefragt haben.

Zur Frage der Antragstellung: Anträge sind bereits möglich, sollte der Antrag aber - je nach Auslastung der Behörde - bereits vor dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes bearbeitet werden, wird die Behörde dabei noch die bisherige Rechtslage anwenden. 

Ihnen alles Gute für das anstehende Verfahren und ich freue mich, dass Sie dann voraussichtlich bald nach über 25 Jahren in diesem Land gleichberechtigt mitentscheiden dürfen. 

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir 

 

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