Hakan Demir
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Frage von Onur S. •

Ich wurde in 20.12.2023 eingebürgert mit der Verpflichtung meine türkische Staatsangehörigkeit innerhalb 6 Monaten abzugeben. Muss ich das immer noch tun, wenn die neue Gesetz in April in Kraft tritt?

Sehr geehrter Herr Demir,
Ich wurde in 20.12.2023 eingebürgert mit der Verpflichtung meine türkische Staatsangehörigkeit innerhalb 6 Monaten abzugeben. Muss ich das immer noch tun, wenn die neue Gesetz in April in Kraft tritt?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühe und Antwort

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr S.,

herzlichen Dank für Ihre Frage.

Die Einbürgerungszusicherung ist verlängerbar, in vielen Fällen wird sie auch direkt für 2 Jahre ausgestellt. Ich würde Ihnen also empfehlen, mit ihrer zuständigen Behörde in Kontakt zu treten und die Einbürgerungszusicherung so lange zu verlängern, bis das neue Gesetz in Kraft tritt. Dann können auch Personen wie Sie, die Ihren Einbürgerungsantrag schon vor der neuen Rechtslage gestellt haben, von der Mehrstaatigkeit profitieren. 

Alternativ - falls Sie ihre türkische Staatsangehörigkeit bereits niedergelegt haben - können Sie auch bei den türkischen Behörden eine Wiedereinbürgerung beantragen. Von deutscher Seite wird in Zukunft auch in der Konstellation, dass ein Deutscher eine frühere oder neue Staatsangehörigkeit annimmt, die Mehrstaatigkeit erlaubt sein. 

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir 

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