Ich wurde 2000 eingebürgert. Musste dafür die türk. Staatsbürgersch. abgeben. Kann ich die türkische nun beantragen ohne die deutsche zu verlieren? Gilt das auch für meine Kinder,ab Geburt nur deutsch
Wo finde ich die Regelungen hierzu? Bspw. Internetseite Bundesverfassungsgericht oder Gesetzestexte?
Sehr geehrter Herr S.,
herzlichen Dank für Ihre Zuschrift.
Zur Frage, ob in den skizzierten Fällen die Mehrstaatigkeit möglich ist: Ja, die Möglichkeit der Mehrstaatigkeit gilt für alle Menschen in Deutschland, die Anspruch auf eine weitere Staatsangehörigkeit haben. Es macht dabei keinen Unterschied, ob man die zweite Staatsangehörigkeit "erneut" annimmt, weil man sie zu einem früheren Zeitpunkt niedergelegt hat, oder ob man wie Ihre Kinder erstmals die andere Staatsangehörigkeit erwirbt - wenn Sie oder Ihre Kinder nach türkischem Recht einen Anspruch darauf haben, gibt es von deutscher Seite keine Vorbehalte mehr.
Und Sie fragen, wie genau sich die Gesetzeslage geändert hat und wo man dies nachvollziehen kann: Gesetzgeberisch ergibt sich die generelle Hinnahme der Mehrstaatigkeit aus der Streichung des bisherigen §10, Absatz 1, Satz 1, Nummer 4 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (nachzulesen in Artikel, Nummer 6 des am 19. Januar im Deutschen Bundestag verabschiedeten Gesetzes, das hier abrufbar ist: https://dserver.bundestag.de/btd/20/090/2009044.pdf). Diese Passage hat bisher im Grundsatz die Abgabe der vorherigen Staatsangehörigkeit zur Pflicht gemacht und wurde nun nach langem Einsatz vieler gesellschaftlicher Gruppen gestrichen.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir