Hakan Demir
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SPD
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Frage von Alen S. •

Hallo zusammen, Besitze seit 2019 die 23a AufenthG. Meine Frage wäre ist es erlaubt in andere EU Länder, zum Beispiel Skandinavien Österreich Holland mit einer deutschen Aufenthaltstitel zu arbeiten?

Mit einer Rückmeldung würde ich mich sehr freuen 😌

Mit freundlichen Grüßen Familie S.

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr S.,

herzlichen Dank für Ihre Frage. 

Jedes EU-Land regelt das Aufenthaltsrecht und die Arbeitserlaubnis nach eigenen Vorschriften. Nationale Aufenthaltstitel wie ein Aufenthalt nach § 23a Aufenthaltsgesetz ermöglichen daher nicht automatisch den Zugang zum Arbeitsmarkt eines anderen EU-Staates. 

Unter welchen Voraussetzungen in den genannten Ländern für Sie Arbeitsmöglichkeiten bestehen, müssten Sie daher bei den zuständigen Behörden und Botschaften der jeweiligen Länder erfragen. Hier beispielsweise ein Link zu den Voraussetzungen in den Niederlanden: https://www.government.nl/topics/foreign-citizens-working-in-the-netherlands/question-and-answer/what-permits-do-foreign-workers-need

Anders sähe es aus, wenn Sie in Deutschland mit einer sogenannten Blauen Karte EU leben würden. Diese ermöglicht nach einem Jahr auch die Arbeitsaufnahme in einem anderen EU-Staat: https://www.consilium.europa.eu/de/infographics/eu-blue-card/ 

Details zu einem möglichen Wechsel des Aufenthaltstitels besprechen Sie am besten mit Ihrer zuständigen Behörde vor Ort oder mit einer ortskundigen Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (hier können Sie suchen, welche Beratungsstellen es in Ihrer Nähe gibt: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Migrationsberatung/).

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir 

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