Hakan Demir
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SPD
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Frage von Selvi K. •

Hallo, was passiert mit den aktuell laufenden Feststellungsverfahren der deutschen Staatsangehörigkeit, wegen des fehlens der türkischen Ministeriumsbeschlußziffers nach dem neuen Gesetzt?

Sehr geehrter Herr Demir,
Aktuell läuft ein Feststellungsverfahren meiner Staatsangehörigkeit, weil mein Vater vor dem Jahr 2000 die türkische Staatsangehörigkeit angenommen hat und im Personenregisterauszug der Türkei das Ministeriumsbeschlußziffer fehlt. Ich bin im Jahre 2001 in Deutschland geboren, aber meine Mutter ist erst nach der Ehe mit meinem Vater 1999 nach Deutschland gezogen. Der türkische Staat sieht es nicht ein, das Ministeriumsbeschlußziffer seit einem Jahr einzutragen. Würde nach dem neuen Gesetz dieses Feststellungverfahren eingestellt werden?

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau K.,

zur Gültigkeit oder Ungültigkeit von in der Vergangenheit vorgenommenen Einbürgerungen wurden im aktuellen Gesetzgebungsverfahren keine Entscheidungen getroffen. 

Zu dem konkreten Fall kann ich auf Basis der vorliegenden Informationen leider keine weitere Auskunft geben. 

Schreiben Sie mir bei Interesse gerne eine Mail mit weiteren Details. 

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir 

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