Frage von Konstantin V. • 21.12.2023
Guten Tag Hr Demir.Wie ist das, wenn man aus Russland kommt?Ich habe den deutschen Pass und meine Frau hat ein Niederlassungserlaubnis.Kann Sie nach dem neuem Gesetz die doppelte Bürgerschaft beantra?
Vielen Dank im Voraus
Antwort von Hakan Demir SPD • 03.01.2024
Sehr geehrter Herr V.
herzlichen Dank für Ihre Frage.
Von deutscher Seite wird es in Zukunft keine Beschränkungen bei der Mehrstaatigkeit mehr geben. Ob ein Mensch neben dem deutschen Pass einen dänischen, türkischen oder russischen Pass beibehalten möchte, wird von Seiten der deutschen Behörden keine Rolle mehr spielen (anders als bisher, wo EU-Bürger:innen explizit bei der Mehrstaatigkeit privilegiert werden).
Wenn es aus Sicht des russischen Staatsangehörigkeitsrechts keine Hindernisse bei der Mehrstaatigkeit gibt, wird Ihre Frau also von der doppelten Staatsbürgerschaft profitieren können.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir