Hakan Demir
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SPD
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Frage von Pilar L. •

Gibt es ein Update, wann die doppelte Staatsbürgerschaft möglich sein wird ?

Sehr geerhter Herr Demir,
Ich bin in Deutschland seit 11 Jahren beruftätig. Ursprünglich komme ich aus Südamerika.Mein Mann und Tochter sind Deutschen. Ich muss bis 31.03.2023 für ein Land mich entscheiden,oder die Hinnahme der Mehrstaatigkeit gem. §Staatsangehörigkeit begründen, Ab wann könnte das neue Gesetzt inkraftretten??
Ich habe bei der Ausländerbehörde gefragt ob es möglich ist,mein Verfahren bis Ende Juli ruhen zu lassen. Es würde leider abgelehnt.

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Liebe Frau L.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Mehrstaatigkeit wird mit der Reform für alle Menschen möglich sein. Ob sich Ausländer:innen in Deutschland einbürgern lassen, ob Deutsche im Ausland den Pass ihrer neuen Heimat annehmen oder ob frühere Optionspflichtige zusätzlich zum deutschen Pass auch noch den Pass des Landes ihrer Eltern annehmen - Deutschland wird die Mehrstaatigkeit in allen Konstellationen ermöglichen.

Stand jetzt sind die zuständigen Einbürgerungsbehörden an das gegenwärtig geltende Recht gebunden, welches noch keine Mehrstaatigkeit vorsieht.

Sie haben bereits eine Einbürgerungszusicherung erhalten und bei Ihrer Einbürgerungsbehörde um eine Fristverlängerung gebeten, welche abgelehnt wurde. Das ist ungewöhnlich, aber im Ermessen der Behörde.

Sie könnten Ihr Einbürgerungsgesuch zurückziehen und mit Inkrafttreten der Staatsangehörigkeitsreform (die für den Sommer diesen Jahres geplant ist) neu einreichen. Das sollten Sie aber nochmals mit Ihrer zuständigen Einwanderungsbehörde direkt klären.

Sie können auch mit einem Träger der Allgemeinen Sozialberatung oder der Migrationsberatung für Erwachsene (https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Migrationsberatung/) in Kontakt treten und dort weitere Alternativen prüfen lassen.

Geplant ist, dass die Staatsangehörigkeitsreform vor dem Sommer beschlossen wird und damit in Kraft tritt. Spätestens dann sind mehrere Staatsangehörigkeiten möglich und Sie müssen bei der Einbürgerung Ihre jetzige Staatsangehörigkeit nicht mehr aufgeben.

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir

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