Einbürgerung nach 3 Jahren - um eingebürgert zu werden, müssen Sie mindestens drei Jahre in Deutschland gelebt haben bzw. die drei Jahre beginnen mit der Anerkennung?
Sehr geehrter Herr Demir,
um eingebürgert zu werden, müssen Sie mindestens drei Jahre in Deutschland gelebt haben bzw. die drei Jahre beginnen mit der Anerkennung?
Sehr geehrter Herr P.,
danke für Ihre Nachricht.
Zunächst: Eine Einbürgerung wird künftig ab fünf Jahren der Regelfall sein. Drei Jahre Voraufenthaltszeit ist lediglich der Fall, wenn neben sehr guten Deutschkenntnissen (C 1) auch besondere Integrationsleistungen (wie bspw. schulische oder berufliche Leistungen, Ehrenamt) vorgewiesen werden können. Darüber entscheidet die jeweils zuständige Einwanderungsbehörde.
Zur Voraufenthaltszeit: Sie müssen die fünf, bzw. drei Jahre Ihren rechtmäßigen und gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland gehabt haben. Zum rechtmäßigen Aufenthalt ist der Besitz eines Aufenthaltstitels (wie Niederlassungserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis, Asylanerkennung oder subsidiärer Schutz) notwendig. Duldungszeiten gelten nicht als rechtmäßiger Aufenthalt und werden deshalb nicht angerechnet. Andere Aufenthaltstitel, z.B. für Studierende oder Menschen mit temporärem Schutz, sind von der Einbürgerung qua Gesetz ausgeschlossen.
Ihnen alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir