Einbürgerung
Sehr geehrte Herrn Demir,
Meine frage ist, wenn man nicht genug geld verdient um seiner ganze familie zu kummern, wird man trotzdem eingebürgert oder nicht?
Vielen dank
David Agborka O..
Sehr geehrter Herr O.
herzlichen Dank für Ihre Frage.
Erst einmal vorab: ich bin der Überzeugung, dass es wichtig für unsere Gesellschaft und unsere Demokratie ist, wenn möglichst alle Menschen, die dauerhaft ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben, gleichberechtigte Mitglieder der Gesellschaft werden. Dazu gehört, dass Menschen alle Berufsfelder offenstehen, auch als Beamte im öffentlichen Dienst, dass sie wählen dürfen und sich auch selbst zur Wahl stellen dürfen. Der beste Weg dafür ist die Einbürgerung. Die aktuelle Rechtslage, nach der es auch bei fehlender Lebensunterhaltssicherung Ausnahmen gibt, wenn die Person ihre finanzielle Situation "nicht zu vertreten hat", ist daher eine gute Lösung. Manche Menschen arbeiten im Niedriglohnsektor und müssen "aufstocken", andere pflegen Angehörige oder können als Alleinerziehende nur wenige Stunden arbeiten. Gerade Menschen mit Behinderungen haben es oft besonders schwer, am Arbeitsmarkt Fuß zu fassen und ein ausreichendes Einkommen zu erzielen. All diese Situationen sollten aus meiner Sicht nicht dazu führen, dass Menschen der Weg zur Einbürgerung versperrt bleibt.
Konkret zu Ihrer Frage:
Die Lebensunterhaltssicherung bezieht sich bei der Einbürgerung immer auf die ganze Familie. Das wird auch nach der Reform des Gesetzes so bleiben.
Es sind aber nicht alle Sozialleistungen ein Hindernis bei der Einbürgerung. Wohngeld und Kindergeld sind ebenso wie BAföG kein Grund dafür, dass Sie und Ihre Familie nicht eingebürgert werden könnten - problematisch sind dagegen Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII.
Außerdem ist es so, dass sowohl bei der Ermessenseinbürgerung als auch bei der Anspruchseinbürgerung Ausnahmen möglich sein können. Bei der Ermessenseinbürgerung wird dies auf jeden Fall so bleiben - der Gesetzentwurf nennt dafür auch ganz konkrete Gruppen. Ob und für welche Gruppen es Ausnahmen bei der Anspruchseinbürgerung gibt, wird aktuell noch verhandelt.
Ihren konkreten Fall besprechen Sie am besten mit Ihrer zuständigen Behörde oder der sogenannten "Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer" (MBE), deren Standorte Sie hier finden: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/heimat-integration/integration/migrationsberatung/migrationsberatung-node.html
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir