Hakan Demir
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Frage von Nazir N. •

Der Begriff "Besondere Leistung" ist nicht klar definiert. - Was ist in diesem Gesetz mit „besondere Leistung “ gemeint, das die erforderliche Aufenthaltsdauer von fünf auf drei Jahre verkürzt?

Sehr geehrter Herr Demir,

Zunächst einmal vielen Dank für Ihre Bemühungen um die Verabschiedung des neuen Staatsbürgerschaftsgesetzes.
Allerdings finde ich hier eine offene Frage:
Was ist in diesem Gesetz mit „besondere Leistung “ gemeint, das die erforderliche Aufenthaltsdauer von fünf auf drei Jahre verkürzt? Dies kann später zu vielen Missverständnissen führen.
Wenn zum Beispiel eine Person eine Ausbildung abgeschlossen hat und danach mehr als drei Jahre ununterbrochen in dem Unternehmen arbeitet, in dem sie ihre Ausbildung abgeschlossen hat, sich in zwei verschiedenen Breichen ehrenamtlich engagiert und über ein Sprachzertifikat auf C1-Niveau verfügt, kann sie als besonders gut integrierter Mensch nach drei Jahren die Staatsbürgerschaft erlangen? und wenn nicht, was sollte er/sie tun, was als besondere Leistung angesehen werden kann?

Ich bedanke mich im voraus und wünsche Ihnen einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Mit freundlichen Grüßen,
N

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr N.

herzlichen Dank für Ihre Frage. 

Zu den besonderen Integrationsleistungen gibt bereits die Gesetzesbegründung Hinweise zur Auslegung: "Haben Einbürgerungsinteressierte erfolgreich besondere Anstrengungen unternommen, sich in die Lebensverhältnisse in Deutschland zu integrieren (beispielsweise durch besondere schulische oder berufliche Leistungen, ehrenamtliches Engagement oder besonders gute Sprachkenntnisse), soll dies mit einer noch schnelleren Einbürgerungsmöglichkeit anerkannt werden. In diesen Fällen kann die erforderliche Aufenthaltsdauer auf bis zu drei Jahre verkürzt werden, sofern der Ausländer den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel bestreiten kann und die Anforderungen einer Sprachprüfung der Stufe C 1 GER erfüllt. Mit dieser beschleunigten Einbürgerungsmöglichkeit nimmt Deutschland im europäischen Vergleich eine herausragende Stellung ein. Die erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs als eigenständiger Privilegierungsgrund entfällt." (Diese können Sie hier nachlesen: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/Downloads/kabinettsfassung/VII5/StARModG.pdf;jsessionid=17208BA23F85DC56A8C4F7D757D5B42A.live892?__blob=publicationFile&v=4)

Außerdem kennt auch das jetzigen Staatsangehörigkeitsrecht die beschleunigte Einbürgerung bei "besonderen Integrationsleistungen", sodass die Verwaltungen bereits Erfahrung mit einer solchen Regelung haben. Außerdem werden auch die Anwendungshinweise zum Gesetz weitere Anhaltspunkte bieten. 

Eine abschließende Auflistung von Fallkonstellationen wird es aber wohl nicht geben. Denn es ist auch das Ziel des Gesetzes, den Behörden vor Ort einen entsprechenden Spielraum zu lassen, um auf unterschiedliche Fälle eingehen zu können. Bei manchen Personen ist vielleicht der berufliche Erfolg besonders, bei anderen das ehrenamtliche Engagement. In wieder anderen Fällen - wie in Ihrem Beispiel - ist es ein Mix. 

Details zu Ihrer persönlichen Situation besprechen Sie dann am besten mit Ihrer zuständigen Behörde vor Ort oder mit einer ortskundigen Migrationsberatung für Erwachsene (hier können Sie suchen, welche Beratungsstellen es in Ihrer Nähe gibt: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Migrationsberatung/).

Mit freundlichen Grüßen und ebenfalls den besten Wünschen für das neue Jahr

Hakan Demir 

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