Das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts
Sehr geehrter Herr Demir,
als die Voraussetzungen für eine Einbürgerung nach 3 Jahren wurden die 3 "besonderen Integrationsleistungen" angegeben: ehrenamtliches Engagement; besonders gute schulische, berufsqualifizierende oder berufliche Leistungen; und ein hohes Spracheniveau. Ist es schon bekannt, ob man alle 3, 2, oder nur 1 Voraussetzung erfüllen müsste?
Und noch wichtiger, wird es schon durch das Gesetz konkretisiert, wie man z.B. die besonders gute berufliche Leistungen nachweißen kann?
Beste Grüße und danke im Voraus
Marko
Sehr geehrter Herr J.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Eine beschleunigte Integration wird zukünftig nach drei statt vorher fünf Jahren möglich sein.
Notwendig dafür sind deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau C 1. Zusätzlich dazu müssen ehrenamtliches Engagement oder sehr gute schulische / berufliche Leistungen vorhanden sein.
Darüber entscheidet die zuständige Einwanderungsbehörde, was unter die "besonderen Integrationsleistungen" in den genannten Bereichen fällt. Fragen Sie gerne vor Ort bei Ihrer Einwanderungsbehörde oder auch der lokalen Migrationsberatung nach, was beispielsweise darunter gefasst wird.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir