Bitte um Informationen zum Einbürgerungsantrag: Muss ich vor der Beantragung der Einbürgerung eine Niderlassungserlaubnis einholen?
Sehr geehrter Herr Demir,
ich lebe seit etwa sechs Jahren in Deutschland. Wegen der Sprachprüfung B2 konnte ich nicht arbeiten. Ich habe nur sechs Monate gearbeitet. Ich werde bald einen Job bekommen und mein Leben ohne Hilfe vom Jobcenter weiterführen.
Ich wollte Sie zu einem Thema konsultieren. Muss ich vor der Beantragung der Einbürgerung eine Niderlassungserlaubnis einholen? Ich frage mich, ob die Niederlassungserlaubnis vorranging ist?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr C.,
herzlichen Dank für Ihre Frage.
Eine Niederlassungserlaubnis ist keine Voraussetzung für eine Einbürgerung. Es gibt zahlreiche andere Aufenthaltstitel, aus denen heraus man eingebürgert werden kann, beispielsweise als Fachkraft oder als anerkannter Flüchtling. Hier finden Sie neben anderen wichtigen Voraussetzungen auch eine gute Übersicht zu den Aufenthaltstiteln, mit denen eine Einbürgerung möglich ist: https://www.xn--einbrgerung-whb.de/fragebogen.php
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir