Hakan Demir
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Frage von Tanja F. •

Bin seit 2006 im öffentlichen Dienst beschäftigt. 50 Prozent GDB mit Merkmal G Wie kann das sein , wenn man so krank ist, noch nicht mal eine Teilerwerbsminderungsrente beantragen kann.

Warum werden dann noch 0.3 Prozent jeden Monat abgezogen, die dann natürlich in der Altersrente fehlen. Ich bin 52 Jahre. Ich müsste dann selber einen Antrag auf Aufstockung beim Sozialamt stellen. Der Nachteil. Kredit , wie bei mir Baupfusch am Eigentum werden nicht berücksichtigt!!!! Ich wäre dann selber ein Sozialfall ?

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau F.,

danke für Ihre Frage.

Einen Anspruch auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung haben all jene, die aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung mehr als drei, aber weniger als sechs Stunden täglich arbeiten können. Eine solche teilweise Erwerbsminderung folgt aber nicht zwangsläufig aus einer Schwerbehinderung. Der nach dem Schwerbehindertenrecht festgestellte Grad der Behinderung (GdB) lässt keine direkten Rückschlüsse auf das Ausmaß der Leistungsfähigkeit der Betroffenen zu. Viele Menschen mit einem Grad der Behinderung von über 50 können ganz regulär bis zum Renteneintritt Vollzeitarbeit leisten. Wer das nicht kann, kann diese verminderte Leistungsfähigkeit unabhängig von dem Grad der Behinderung mit Hilfe einer Untersuchung durch Sozialmediziner:innen der Deutschen Rentenversicherung nachweisen. Diese Möglichkeit steht Ihnen selbstverständlich auch offen. Wenn Sie nicht mehr als sechs Stunden arbeiten können, dann haben Sie einen Anspruch auf eine Teilerwerbsminderungsrente. 

Abseits davon können Sie mit einem GdB von mindestens 50 ab einer Erwerbszeit von 35 Jahren bereits vor Erreichen der Regelaltersgrenze die Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Anspruch nehmen. Hier genügt der Deutschen Rentenversicherung ein Blick auf Ihren Schwerbehindertenausweis und dann können Sie bis zu zwei Jahre früher ohne Abschläge in Rente gehen. 

Wie Sie sehen, gibt es durchaus einige Möglichkeiten für Sie, Ihr Arbeitsleben auf Ihre Situation anzupassen. Ich empfehle Ihnen, sich ausführlich von den entsprechenden Fachleuten vor Ort beraten zu lassen. Beispielsweise hier:

https://www.langenhagen.de/portal/seiten/rentenberatung-durch-die-versichertenaeltesten-900000985-30890.html

https://www.sovd.de/sozialberatung/rentenberatung

https://berlin-brandenburg.vdk.de/beratung-und-angebote/renten-und-rehaberatung/ 

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir

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